Anzeige einer GeburtOnline erledigen

    Geburt melden

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Wird ein Kind innerhalb eines Paderborner Krankenhaus/ Geburtshaus geboren, ergeht von dort innerhalb einer Woche eine schriftliche Geburtsanzeige.
    Aus der Geburtsanzeige geht der Geburtsort und die Geburtszeit des Kindes, sowie Auskunft zu den Eltern und welchen Namen das Kind erhalten soll, hervor. Die von den Eltern einzureichenden Unterlagen werden mitgeschickt.

    Im Regelfall werden die Unterlagen, sowie die Urkunden nach der Beurkundung zurück an das Krankenhaus/ Geburtshaus geschickt.

    Erfolgt die Geburt zu Hause, stellt die Hebamme eine Geburtsbescheinigung aus. Mit der Geburtsbescheinigung muss eine Person, die bei der Geburt zu gegen war, diese persönlich beim Standesamt anzeigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9600c7d2b0e64e8ba13e815fda467801

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 2a

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohner- und Standesamt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) 2. OG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Grundsätzlich erforderlich von beiden Eltern:

    • Ausweisdokument oder anerkannte Passersatzpapiere
    • Geburtsurkunde (wenn nicht in Paderborn geboren)
    1. bei verheirateten Eltern: Eheurkunde (bei Eheschließung ab 01.01.2009) bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (bei Eheschließung bis zum 31.12.2008) -> Unterlagen sind im Original vorzulegen

    Die Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe durch Tod oder Scheidung aufgelöst ist.

    1. bei nicht verheirateten Eltern: Erklärung über die Vaterschaft (falls diese bereits anerkannt wurde), sowie ggf. die beim Jugendamt/ Notar abgegebene Erklärungen über die elterliche Sorge.

    Bei einer Hausgeburt ist die Geburtsbescheinigung (Ausgestellt durch einen Arzt/ Hebamme, die bei der Geburt zu gegen war) mitzubringen. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. In Fällen, die über diese Auflistung hinausgehen (insb. bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden), wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.

    Voraussetzungen

    Es fand eine Geburt statt und Sie

    • sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,
    • sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
    • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
    • sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:

    • Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.
    • Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.
    • Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.
    • Erfolgt eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
    • Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
    • Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Dies übernimmt für die anzeigepflichtigen Personen üblicherweise ein Bestattungsunternehmen.

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10,00 EUR.

    Urkunden für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe) erhalten Sie gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de