Anzeige einer GeburtOnline erledigen

    Geburt melden

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen.
    Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.

    Die Ausstellung der im Standesamt benötigten Geburtsanzeige des Klinikums Lippe erfolgt in der Patientenaufnahme im Foyer des Klinikums.

    Sprechen Sie also bitte erst dort vor und nehmen Sie alle unten angeführten Unterlagen/Urkunden dorthin mit.

    Als verheiratetes Paar, oder wenn Sie eine Vaterschaft anerkannt haben und die gemeinsame Sorge vorgeburtlich erklärt haben, kann das Klinikum die Geburtsanzeige mit den Unterlagen per Boten zu uns bringen lassen. Sie erhalten dann die Geburtsurkunden und Ihre Unterlagen am übernächsten Werktag im Klinikum zurück.

    Als unverheiratete Eltern, also wenn Sie eine Vaterschaft anerkennen lassen wollen oder das Kind den Familiennamen des Vaters zum Geburtsnamen bekommen soll, ist der gemeinsame Gang der Eltern zum Standesamt  leider unumgänglich.  Bitte bringen Sie die Geburtsanzeige des Klinikums und alle u. a. Urkunden mit.

    Um Ihnen Wartezeiten zu ersparen, können Sie sich dafür unter der Telefonnummer 05231/977 663 einen Termin geben lassen. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_88aa52a9e34181ff288fa1fb1ea99f14

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.0.20 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wall 5

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    Bei Ehepaaren:

    • Geburtsmitteilung des Klinikums Lippe sowie Personalausweis/Reisepass
    • Heiratsurkunde
    • Geburtsurkunde und Ausweis von beiden Elternteilen

    Bei ledigen Müttern:

    • Geburtsmitteilung des Klinikums Lippe sowie Personalausweis/Reisepass
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • zusätzlich bei Eintragung des Vaters: Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklärung, Geburtsurkunde und Ausweis des Vaters

    Bei geschiedenen Müttern:

    • Geburtsmitteilung des Klinikums Lippe sowie Personalausweis/Reisepass
    • Ausweis, Heirats- und Geburtsurkunde der Mutter
    • rechtskräftiges Scheidungsurteil

    Bei Ausländern:

    • Geburtsmitteilung des Klinikums Lippe sowie Nationalpass
    • internationale Heirats- und Geburtsurkunden beider Elternteile oder original Urkunden inkl. Übersetzung

    Bei Aussiedlern:

    • Geburtsmitteilung des Klinikums Lippe sowie Personalausweis/Reisepass beider Elternteile
    • Familienstammbuch
    • Heirats- und Geburtsurkunden beider Elternteile inkl. deutsche Übersetzung nach der ISO-Norm Nr. R9
    • Bescheinigung über die Namenserklärung (§94 BVFG)

    Voraussetzungen

    Es fand eine Geburt statt und Sie

    • sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,
    • sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
    • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
    • sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:

    • Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.
    • Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.
    • Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.
    • Erfolgt eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
    • Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
    • Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Dies übernimmt für die anzeigepflichtigen Personen üblicherweise ein Bestattungsunternehmen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Geburtsanzeige auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanunggeburt- ihres-kindes-1 Informationen zur Namensgebung auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanunggeburt- ihres-kindes-3 Informationen zur Vaterschaftsanerkennung auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanunggeburt- ihreskindes#:~: text=Die%20Vaterschaftsanerkennung%20kann%20nu r%20pers%C3%B6nlich,gew%C3%B6hnlichen%20Aufenthalt%20 im%20Inland%20hat Informationen zum Sorge-Recht auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://broschuerenservice.land.nrw/files/7/7/7739e600ca22594ea 0a1a4710e4cfc0f.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de