Geburt melden
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Sind Sie gerade Eltern geworden und Ihr Kind ist in Rheda-Wiedenbrück geboren, dann sind Sie hier richtig.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Wenn Sie die Geburt Ihres Kindes anzeigen möchten, sind werden folgende Unterlagen benötigt:
Sie sind ledig:
- Geburtsanzeige der Hebamme
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Geburtsurkunden der Eltern des Neugeborenen
- Vaterschaftsanerkennung
Sie sind verheiratet:
- Geburtsanzeige der Hebamme
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Geburtsurkunde der Eltern des Neugeborenen
- aktuelle Heiratsurkunde der Eltern des Neugeborenen
Ist Ihr Familienstand hier nicht aufgeführt oder Sie besitzen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte einmal mit uns in Verbindung.
Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Es fand eine Geburt statt und Sie
- sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,
- sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
- sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
- sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Personenstandsgesetz (PStG)
Personenstandsverordnung (PStV)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:
- Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.
- Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.
- Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.
- Erfolgt eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
- Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
- Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.
Fristen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Dies übernimmt für die anzeigepflichtigen Personen üblicherweise ein Bestattungsunternehmen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
In der Regel vereinbaren Sie mit uns einen Termin zur Abgabe der Unterlagen. Nachdem die Unterlagen geprüft wurden, kann die Beurkundung Ihres Kindes sofort stattfinden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
- Informationen zur Geburtsanzeige auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen
- Informationen zur Namensgebung auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen
- Informationen zur Vaterschaftsanerkennung auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen
- Informationen zum Sorge-Recht auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen
Weitere Informationen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden? Dann haben Sie sicherlich viele Fragen, von denen wir einige beantworten möchten. Auch bei der Namensführung Ihres Kindes können wir weiterhelfen. Weitere Informationen
Sie möchten eine Geburtsurkunde oder auch einen beglaubigten Geburtenregisterausdruck beantragen? Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
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