Geburt melden
Beschreibung
Hinweise für Düren
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Ist Ihr Kind im Stadtgebiet Düren zur Welt gekommen, müssen Sie Ihr Kind beim Standesamt Düren anmelden. Sie erhalten in den Dürener Krankenhäusern nach Geburt Ihres Kindes eine Geburtsanzeige sowie eine Erklärung zum Namen. Diese Geburtsanzeige sowie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Namen werden zwingend zur Beurkundung der Geburt benötigt.
Weiterhin benötigen wir die Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Bei ausländischen Eltern, die keine EU-Staatsbürgerschaft haben, benötigen wir zudem den aktuellen Aufenthaltstitel.
Die zusätzlich dazu benötigten Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der Kindesmutter:
Mutter verheiratet
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Eheurkunde der Eltern
Mutter geschieden oder verwitwet
- Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
- Eheurkunde über die Ehe der Mutter sowie Nachweis der Auflösung dieser Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten).
Alternativ: einen aktuellen Eheregisterauszug, aus dem Auflösung der Ehe hervorgeht. Diesen erhalten Sie bei dem Standesamt, beim dem die Ehe beurkundet ist. - Sofern erfolgt: Vaterschaftsanerkennung und ggfs. Sorgeerklärung
Mutter ledig
- Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
- Sofern erfolgt: Vaterschaftsanerkennung und ggfs. Sorgeerklärung
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie bei einer persönlichen Vorsprache grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Bei einer postalischen Anmeldung genügt eine Kopie der Ausweisdokumente.
Sie können die benötigten Unterlagen zur Beurkundung entweder postalisch an
Standesamt Düren
Markt 2
52349 Düren
senden oder Sie vereinbaren einen Termin zur persönlichen Abgabe.
Bitte beachten Sie:
Bei der persönlichen Vorsprache prüfen wir, ob alle Unterlagen, die zur Beurkundung notwendig sind, vorliegen. Die Bearbeitung erfolgt im Backoffice. Sie können die Urkunden nicht sofort mitnehmen.
Zur Beurkundung müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Urkunden werden Ihnen dann zugesandt.
Bitte sehen sie von Nachfragen ab.
Geburtsurkunden
Im Anschluss an die Beurkundung der Geburt erhalten Sie drei gebührenfreie Geburtsurkunden (für die Krankenversicherung, zur Beantragung von Kindergeld und Elterngeld), sowie je nach Wunsch eine oder mehrere gebührenpflichtige Geburtsurkunden. Das Standesamt veranlasst anschließend die Anmeldung des Kindes bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes. Zusammen mit der Geburtsanzeige wird man Ihnen ein Merkblatt aushändigen, sowie die Erklärung zum Namen des Kindes.Vornamenstatistik
Falls Sie noch Inspiration bei der Auswahl des richtigen Namens suchen: Bei "Downloads" finden Sie die Namenstatistiken der letzten Jahrzehnte.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier von Ihnen als Eltern
-
bei miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunden der Eltern
-
Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
-
-
bei nicht miteinander verheirateten Eltern
-
Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
-
Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
-
Geburtsurkunde des Vaters
-
ggf. die Sorgeerklärung
-
-
-
-wenn sich der Name eines Elternteils geändert hat:
o Nachweis über die Namensänderung
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Urkunden aus dem Ausland sind im Original und jeweils mit einer deutschen Übersetzung eines anerkannten Übersetzers beziehungsweise einer anerkannten Übersetzerin vorzulegen.
Voraussetzungen
Es fand eine Geburt statt und Sie
- sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,
- sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
- sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
- sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.
Rechtsgrundlage(n)
- § 18 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 31 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 19 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 20 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 21 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 22 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 23 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 24 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 25 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG)
- § 26 Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (Schwangerschaftskonfliktgesetz SchKG)
- § 32 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 33 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 34 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 35 Personenstandsverordnung (PStV)
Verfahrensablauf
Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:
- Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.
- Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.
- Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.
- Erfolgt eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
- Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
- Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.
Fristen
Kosten
Hinweise für Düren
Jede erstmals ausgestellte Urkunde: 10,00 Euro.
Jede weitere Urkunde für den selben Zweck: 5,00 Euro.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.
Weitere Informationen
Hinweise für Düren
Termine zur persönlichen Anmeldung von Neugeborenen können telefonisch oder per Mail vereinbart werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Düren