Anzeige einer GeburtOnline erledigen

    Geburt melden

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Kommt Ihr Kind in einem Leverkusener Krankenhaus zur Welt, wickeln die Kliniken die Formalitäten der Anmeldung mit uns ab. Ansonsten stellen die Hebamme, der Haus- oder Notarzt die Geburtsanzeige aus, die Sie uns bei der Beurkundung vorlegen müssen.

    Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen die Anzeige der Geburt Ihres Kindes beim Standesamt Leverkusen erleichtern. Für die Beurkundung Ihres Kindes ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist.

    Das Krankenhaus wird die komplett auszufüllende Geburtsanzeige, die Sie als Eltern auf der Rückseite unterschreiben müssen, dem Standesamt mit den erforderlichen Originalurkunden zustellen.

    Bei Urkunden in fremder Sprache sind von einem vereidigten Dolmetscher gefertigte Übersetzungen beizufügen. Sollte eine Namensänderung, die sich nicht aus den vorzulegenden Urkunden ergibt, stattgefunden haben, so legen Sie bitte eine Bescheinigung darüber vor.

    Im Anschluss daran können Sie einzeln bzw. gemeinsam vorsprechen.

    Bringen Sie bitte die Personalausweise bzw. bei Nicht-EU-Staatsangehörigen die Reisepässe mit.

    Bei ausländischen Staatsangehörigen ist die Vorsprache beider Elternteile zu empfehlen, da ansonsten unter Umständen ein zweiter Besuch notwendig werden kann.

    Bitte achten Sie darauf die erforderlichen Unterlagen im Krankenhaus vorzulegen. Die Nichtvorlage von Urkunden kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_4eaba92a30663c2482d14fbe9b45f4db

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt - Abteilung 332

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Platz 1

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-33290

    E-Mail: 332-standesamt@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Bitte legen Sie dem Krankenhaus folgende Originalurkunden vor:

    1. Eltern sind miteinander verheiratet

    • Eheurkunde sowie Geburtsurkunden beider Eheleute oder
    • beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder
    • beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch)

    2. Eltern sind nicht miteinander verheiratet

    a) Mutter ist ledig

      • Geburtsurkunde

    b) Mutter ist geschieden oder verwitwet

      • Eheurkunde der letzten Ehe sowie Geburtsurkunde oder
      • beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder
      • beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch) jeweils mit Auflösungsvermerk bzw. zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde

    c) Mutter ist verheiratet, Ehemann ist nicht Vater des Kindes

      • Eheurkunde sowie Geburtsurkunden beider Eheleute oder
      • beglaubigte Abschrift des Eheregisters mit Hinweisen oder
      • beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Stammbuch)

    d) Vater

      • Geburtsurkunde

    Wenn bereits eine Vaterschaftsanerkennung bzw. eine Sorgerechtserklärung abgegeben worden ist, so überlassen Sie diese ebenso dem Krankenhaus. Eine Vaterschaftsanerkennung kann auch unmittelbar bei der Beurkundung der Geburt abgegeben werden (gemeinsame Vorsprache im Standesamt erforderlich). Bei Erteilung des Familiennamens des Vaters ist ebenfalls eine gemeinsame Vorsprache erforderlich.

    Die Nichtvorlage von Urkunden kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

    Voraussetzungen

    Es fand eine Geburt statt und Sie

    • sind Träger eines Krankenhauses oder einer Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird,
    • sind als Mutter des Kindes sorgeberechtigt,
    • sind als Vater des Kindes sorgeberechtigt oder
    • sind eine andere Person und waren bei der Geburt anwesend oder wissen davon.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:

    • Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.
    • Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.
    • Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.
    • Erfolgt eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
    • Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
    • Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Dies übernimmt für die anzeigepflichtigen Personen üblicherweise ein Bestattungsunternehmen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

    Weitere Informationen

    Informationen zur Geburtsanzeige auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanunggeburt- ihres-kindes-1 Informationen zur Namensgebung auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanunggeburt- ihres-kindes-3 Informationen zur Vaterschaftsanerkennung auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.land.nrw/de/faq-frage-und-antwort/familienplanunggeburt- ihreskindes#:~: text=Die%20Vaterschaftsanerkennung%20kann%20nu r%20pers%C3%B6nlich,gew%C3%B6hnlichen%20Aufenthalt%20 im%20Inland%20hat Informationen zum Sorge-Recht auf den Internetseiten des Landes Nordrhein-Westfalen https://broschuerenservice.land.nrw/files/7/7/7739e600ca22594ea 0a1a4710e4cfc0f.pdf

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de