Anzeige einer GeburtOnline erledigen

    Geburt melden

    Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Sie erwarten Nachwuchs oder sind gerade Eltern geworden?

    Herzlichen Glückwunsch!
    Das ist ein sehr schöner Anlass, bei dem Sie das Standesamt Düsseldorf gerne unterstützen möchte.

    Die meisten Kinder werden in einem Krankenhaus oder Geburtshaus geboren. Diese zeigen die Geburt Ihres Kindes automatisch an. Ein Antrag durch Sie ist nicht erforderlich.
    Bei einer Hausgeburt stellt die Hebamme Ihnen die Geburtsanzeige aus, welche Sie schnellstmöglich an uns übersenden müssen.

    Einige Krankenhäuser bieten den Service an, dass Eltern die für das Standesamt erforderlichen Unterlagen dort einreichen können. Das erspart Ihnen die Übersendung und beschleunigt den Ablauf.

    Falls Ihre Geburtsklinik Sie dabei nicht unterstützt oder Ihr Kind zu Hause geboren wurde, müssen Sie die Unterlagen mit der Post zusenden oder in den Briefkasten des Standesamtes in der Toreinfahrt rechts neben dem Haupteingang werfen. Bitte reichen Sie Ihre Urkunden im Original und Pässe und Ausweise in Kopie ein.

    Sollten weitere Unterlagen oder ein persönlicher Besuch von Ihnen erforderlich sein, melden wir uns bei Ihnen.

    Das Standesamt beurkundet die Geburt, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen. Zunächst erhalten Sie automatisch gebührenfreie Urkunden für die Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe mit der Post.
    Anschließend können Sie Stammbucheinlagen oder andere gebührenpflichtige Urkunden bequem online über unser Serviceportal beantragen.

    Für weitere Fragen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b351dfb480895478239ff55046de1ae8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung Standesamt - 33/2

    Adresse

    Hausanschrift

    Inselstraße 17

    40479 Düsseldorf

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    • ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zur Namensführung des Kindes im Original
    • Ausweis- oder Passkopien beider Elternteile (bei persönlicher Vorsprache bitte im Original)
    • Geburtsurkunden beider Elternteile

    Wenn die Mutter verheiratet ist zusätzlich:
    • Eheurkunde oder Ehevertrag mit Nennung der Morgengabe und der Zeugen bei Eheschließung nach islamischem Recht im Ausland

    Wenn die Mutter geschieden ist zusätzlich:
    • Eheurkunde oder Ehevertrag mit Nennung der Morgengabe und der Zeugen bei Eheschließung nach islamischem Recht im Ausland
    • Nachweis über die Scheidung (z.B. durch Eintragung in die Eheurkunde oder ein rechtskräftiges Scheidungsurteil des Gerichts)

    Wenn die Mutter verwitwet ist zusätzlich:
    • Eheurkunde oder Ehevertrag mit Nennung der Morgengabe und der Zeugen bei Eheschließung nach islamischem Recht im Ausland
    • Nachweis über den Tod des Ehegatten (z.B. durch Eintragung in die Eheurkunde oder eine Sterbeurkunde)

    Sofern der Vater, der nicht Ehemann der Mutter ist, in die Geburtsurkunde eingetragen werden soll, zusätzlich:
    • Nachweis über Anerkennung der Vaterschaft
    • eventuell Nachweis über die gemeinsame Sorge

    Unterlagen aus dem Ausland müssen im Original vorgelegt werden. Unterlagen in fremder Sprache reichen Sie bitte zusammen mit einer Übersetzung von einem in Deutschland ermächtigten Übersetzer ein.

      Erklärung zum Namen eines Kindes   >

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Das Kind wurde in Düsseldorf geboren.
    1. Das Krankenhaus zeigt die Geburt in Düsseldorf automatisch an
    2. Die Eltern legen die erforderlichen Unterlagen vor
    3. Das Standesamt prüft die Namensführung und Abstammung des Kindes und beurkundet die Geburt
    4. Das Standesamt übersendet Geburtsurkunden des Kindes zur Beantragung von Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe (Krankenkassen) sowie die eingereichten Originale an die Eltern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige der Geburt erfolgt folgendermaßen:

    • Sie müssen die Geburtsanzeige ausfüllen.
    • Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.
    • Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. Sie händigen der Entbindungseinrichtung die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.
    • Erfolgt eine Hausgeburt, müssen Sie die Geburt des Kindes persönlich bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Frist anzeigen.
    • Nach der Beurkundung der Geburt erhalten Sie als Personenstandsurkunde eine Geburtsurkunde des Kindes.
    • Können Sie dem Standesamt nicht alle für die Beurkundung erforderlichen Nachweise vorlegen, wird im Geburtseintrag ein erläuternder Hinweis darüber aufgenommen. An Stelle einer Geburtsurkunde kann dann als Personenstandsurkunde nur ein beglaubigter Ausdruck aus dem Personenstandsregister ausgestellt werden.

    Fristen

    Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen. Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen. Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen. Dies übernimmt für die anzeigepflichtigen Personen üblicherweise ein Bestattungsunternehmen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das Standesamt informiert die Meldebehörde über die Geburt Ihres Kindes.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de