Reisepass Ersatz wegen Verlust
Hinweise für Paderborn
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden.
Ausnahmsweise gilt dies auch am Nebenwohnsitz, wenn ein gewichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.
Für die Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.
Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt 10 Jahre, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Passes. Weiteres können Sie hierzu der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen (siehe "Weitere Informationen").
Für besonders Reiselustige: auf Wunsch können Sie auch einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. In Eilfällen ist ein sogenannter "Expresspass" in verkürzter Zeit (5-7 Geschäftstage) lieferbar.
Ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit: 1 Jahr) wird nur in absoluten Ausnahmefällen ausgestellt, wenn dieser kurzfristig benötigt wird und der Expresspass nicht rechtzeitig durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert werden kann. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie dann in der Regel direkt ausgehändigt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Geburtsurkunde bei der ersten Beantragung eines Ausweisdokumentes
- der alte Reisepass, Personalausweis oder Kinderreisepass (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
Achtung! Aus IT-Sicherheitsrelevanten Gründen dürfen wir keine Fotos von Datenträgern jeder Art verarbeiten. - digitale Fotos können uns ausschließlich durch teilnehmende Fotostudios, oder über den Fotoautomaten im Einwohneramt, Bahnhofstr. 50 übermittelt werden
Biometrische Passbilder:
Im Einwohneramt an der Bahnhofstraße 50 können am Selbstbedienungsautomaten digitale Passfotos mit Fingerabdruck und digitaler Unterschrift zur Beantragung von Ausweisdokumenten gemacht werden. Hierbei wird kein Ausdruck erstellt. Die Kosten belaufen sich auf 7,- EUR. Das Foto wird für 7 Tage gespeichert.
Bei der Antragsstellung von einer Person unter 18 Jahren muss zumindest ein gesetzlicher Vertreter (Vater oder Mutter / ggf. Vormund) persönlich und in Begleitung des Kindes im Einwohneramt anwesend sein und die unterschriebene "Erklärung zum Sorgerecht" vorlegen, diese ist unter der Rubrik "Downloads"zu finden. Auf Wunsch schicken wir Ihnen das Formular auch gerne zu.
Besteht eine Vormundschaft benötigen wir die Bestallungsurkunde des Amtsgerichts.
Hinweis: Die Produktionszeit für normale Reisepässe bei der Bundesdruckerei liegt aktuell bei 10 Wochen.
Diese Aufzählungen erheben keinen Anspruch auf Vollzähligkeit, weil wir nicht alle denkbaren Fälle abbilden können. Noch Fragen?
Gern unter 05251/88-11188 oder einwohneramt@paderborn.de
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verschiedene im Paßgesetz
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Reisepass abholen
Die Herstellung des Passes bei der Bundesdruckerei in Berlin dauert aktuell ca. 10 Wochen. Eine gesonderte Benachrichtigung zur Abholung erfolgt nicht. Sie können jedoch online nachsehen, ob der Reisepass fertiggestellt ist. Folgen Sie dazu bitte unten dem entsprechenden Link unter "Onlinedienstleistung".
Bitte geben Sie die Seriennummer ein, die Sie mit der Quittung bei der Antragstellung erhalten haben. Ist der Status "abholbereit", können Sie den Reisepass von uns erhalten.
Zudem können Sie unter der Rufnummer 05251/88-11941 den Stand der Angelegenheit erfahren.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Reisepass ändern
Die Änderung des Wohnortes ist gebührenfrei.
Bei Namensänderungen ist die Neubeantragung eines Reisepasses notwendig.
Reisepass verloren/Reisepass wiedergefunden
Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich persönlich im Einwohneramt oder den Verwaltungsnebenstellen angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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