Reisepass Ersatz wegen Verlust

    Reisepass Ersatz wegen Verlust

    Hinweise für Spenge

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Eine Onlinebeantragung ist aus rechtlichem Gründen leider nicht möglich.
    Vereinbaren Sie gerne einen Termin im Bürgerbüro über die "Online-Terminvergabe".
    Alternativ kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten ins Rathaus (eventuelle Wartezeit einplanen).

    • Der Reisepass muss in der Regel in der Kommune beantragt werden, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
    • Ausnahmsweise kann die Antragstellung auch am Nebenwohnsitz erfolgen, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird und eine Passermächtigung durch den Hauptwohnsitz erteilt wird. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall die doppelte Gebühr zu entrichten ist.
    Hinweise
    • Ab 1. Januar 2024 ist eine Neuausstellung und Verlängerung des Kinderreisepasses nicht mehr möglich. Es muss ein normaler Reisepass oder ein Personalausweis beantragt werden.
    • Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum Ihre Gültigkeit
    • bei unter 18-jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_143c93dc6a1796db83aa83c0a2396e68

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 29.09.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    E-Mail: meldeamt@spenge.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu Ihrem Termin im Bürgerbüro mit
    • gültiges Identitätsdokument (der alte Reisepass wenn vorhanden, ansonsten der Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
    • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei (siehe Downloads),
    • Personenstandsurkunde 
      • Geburtsurkunde (wenn Sie ledig sind) oder
      • Heiratsurkunde und ggf. Namensänderungsnachweis (wenn Sie verheiratet oder geschieden sind)
    • bei unter 18-jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein und
    • gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft (Vertriebenenausweis und Registrierschein oder Einbürgerungsurkunde, nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro).
    Anforderungen an das Lichtbild
    • schwarz-weiß oder farbig, in der Größe von 35 mal 45 Millimeter im Hochformat ohne Rand in Frontalaufnahme, Gesichtshöhe 32-36 mm vom Kinn bis zum Haaransatz (siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei unter Downloads).
    Wichtig bei Kinderreisepässen
    • Das persönliche Erscheinen eines Sorgeberechtigten sowie des minderjährigen Kindes ist zwingend erforderlich!
    • Unterschriftspflicht des Kindes ab der Vollendung des 10. Lebensjahres!
    • Die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist bei Antragstellung vorzulegen.

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    Hinweise für Spenge

    • Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.
    • Vorher ist das Einverständnis der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    Ausstellung eines Passes
    • § 6 Absatz 1 Passgesetz (PaßG)
    Gültigkeitsdauer
    • § 5 Passgesetz (PaßG)
    Lichtbild
    • § 5 Passverordnung (PassV)
    Gebühren
    • § 15 Passverordnung (PassV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge

    • Nach Beantragung Ihres Reisepasses wird dieser zu Ihrer Meldebehörde geschickt. Dort können Sie ihn anschließend abholen.

    Fristen

    Hinweise für Spenge

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    Reisepass verloren / Reisepass wiedergefunden
    • Verlust, Diebstahl und Wiederauffindung von Ausweisdokumenten müssen wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich im Bürgerbüro angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.
    Fingerabdrücke:
    • Bei Beantragung Ihres Reisepasses werden Ihre Fingerabdrücke aufgenommen. Diese werden ausschließlich auf dem Chip in Ihrem Reisepass gespeichert. Mehr Informationen zu den Chipdaten finden Sie im weiteren Text.
    • In der Regel werden die Fingerabdrücke von Ihrem rechten und linken Zeigefiger aufgenommen.
    • Die Abgabe von Fingerabdrücken ist Pflicht. Von der Pflicht befreit sind Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus dauerhaften medizinischen Gründen keine Fingerabdrücke abgeben können.
    Informationen zu den Chip-Daten
    • Keine Speicherung im Passregister oder in zentralen Datenbanken.
    • Bei der Passbehörde Löschung bis spätestens nach Aushändigung des Reisepasses.
    • Kein Abgleich mit Datenbanken.
    • Auslesen des Chips nur durch berechtigte Stellen (u. a. Polizei, Zollverwaltung, Pass- und Personalausweisbehörden und Meldebehörden).
    • Der Passinhaber kann die Chipdaten in den Passbehörden mittels ePass-Leser einsehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Folgende Reisepässe können beantragt werden

    Reisepass

    • Der Reisepass wird nach Beantragung innerhalb von 4-6 Wochen an Ihre Meldebehörde zugestellt.
    • Der  Reisepass ist 10 Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. 
    • Für besonders Reiselustige kann ein dickerer Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Expresspass

    • Der Expresspass kann ausgestellt werden, wenn Sie spontan verreisen müssen. Er ist in der Regel 5 Tage nach Beantragung in Ihrer Meldebehörde abholbereit.
    • Der Expresspass ist 10 Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren nur 6 Jahre. 

    Kinderreisepass

    • Der Kinderreisepass wird für Kinder bis zu 12 Jahren ausgestellt.
    • Der Kinderreisepass ist 12 Monate gültig und kann in Ihrer Meldebehörde verlängert werden.

    Vorläufiger Reisepass:

    • Der vorläufige Reisepass wird in Ausnahmefällen direkt ausgestellt.
    • Die Gültigkeit beträgt ein Jahr.
    • Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Unterschriften der Sorgeberechtigten.

    Hinweis
    • Für die Einreise in bestimmte Länder gibt es eine Mindestgültigkeit des Reisepasses. Weiteres können Sie der Internetseite des Auswärtigen Amtes entnehmen
      (siehe Weiterführenden Links).

     

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de