Reisepass Ersatz wegen Verlust

    Reisepass Ersatz wegen Verlust

    Hinweise für Herford

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Der Reisepass kann nur persönlich bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnung beantragt werden. 

    Bitte vereinbaren Sie über die "Online-Terminvergabe" einen Termin. 

    Einen Reisepass können Sie ab dem 18. Lebensjahr eigenständig beantragen.

    Kinderreisepass:

    Seit dem  1. Januar 2024 ist eine Neuausstellung und Verlängerung des Kinderreisepasses nicht mehr möglich. Bisher ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
    Das Dokument wird durch einen normalen Reisepass oder Personalausweis ersetzt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ecfcea3c3018163d07fb8bdb81055ae6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05221 189-810

    Fax: 05221 189-820

    E-Mail: buergerberatung@herford.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

    • alter Reisepass oder Personalausweis
    • ein aktuelles Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel
      Wir bieten die Möglichkeit Ihr Lichtbild auch dirket in der Bürgeberatug (im Speed Capture) zu erstellen. Sie können das Bild direkt vor dem Termin machen.
    • Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde)
    • bei unter 18jährigen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich,
      ein gesetzlicher Vertreter muss bei Antragstellung dabei sein
    • gegebenenfalls Nachweis der deutschen Staatsbürgerschaft
      (nähere Auskünfte dazu erhalten sie in Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder beim Bürgerservice)

    Formulare

    Hinweise für Herford

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herford

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herford

    Ausstellung eines Passes - § 6 Absatz 1 Passgesetz (PaßG)

    Gültigkeitsdauer - § 5 Passgesetz (PaßG)

    Lichtbild - § 5 Passverordnung (PassV)

    Gebühren - § 15 Passverordnung (PassV)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Herford

    Bei der Beantragung eines Personalausweises und eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage".

    Fristen

    Hinweise für Herford

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Herford

    Bei der Beantragung eines Personalausweises und/oder eines Reisepasses wird Ihnen eine Ausweis-Nr. mitgeteilt. Mit dieser Nummer und Ihrem Geburtsdatum können Sie sich online über den Status der Bearbeitung informieren; siehe Dienstleistung "Ausweisdokumente Statusabfrage".

    Kosten

    Hinweise für Herford

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herford

    Änderungen im Passrecht zum 01.11.2007

    • Elektronisches Antragsverfahren
    • Wegfall des Eintrags von Ordens- und Künstlernamen
    • Aufwertung des Kinderreisepasses zum vollwertigen Reisepass
      (Kinderreisepass wird nur noch bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt)
    • Änderung bei den Altersgrenzen und Gültigkeit
      •  bis Vollendung 23. Lebensjahr =  6 Jahre
      •  ab Vollendung 24. Lebensjahr =  10 Jahre

    Kein Kindereintrag im Pass der Eltern
    Ein Kindereintrag in dem Pass der Eltern ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr möglich.

    Die vor dem 01.11.2007 vorgenommenen Kindereinträge in einem bis dahin ausgestellten ePass bleiben während der Laufzeit des Dokumentes gültig. Diese Kindereinträge können auch weiterhin durch die Anbringung eines neuen Lichtbildes aktualisiert werden.

    Kindereinträge im Reisepass der Eltern berechtigen ab dem 26.06.2012 nicht mehr zum Grenzübertritt für Kinder.
    Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
    Bei geplanten Auslandsreisen ist es deshalb erforderlich rechtzeitig für das Kind ein eigenes Reisedokument ausstellen zu lassen. Hintergrund ist das in der EU-Passverordnung aus Sicherheitsgründen verankerte Prinzip "eine Person - ein Pass", das EU-weit bis zum 26.06.2012 umzusetzen ist. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der europäischen Union bzw. für den sog. "Schengen-Raum". Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht ein gültiges Dokument mitzuführen!

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herford

    Was ist zu tun, wenn jemand kurzfristig verreisen muss?

    • Grundsatz: Die Beantragung von ePässen hat Vorrang
    • Kann wegen kurzfristigen Antritts einer Reise voraussichtlich nicht rechtzeitig ein Reisepass ausgehändigt werden, ist eine Ausstellung im Expressverfahren (72 Stunden) möglich.
    • Wenn auch ein Expresspass nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann, kommt die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses in Betracht.

    Sollten noch weitere Fragen im Zusammenhang mit dem ePass, dem Kinderreisepass und der Fingerabdruckerfassung bestehen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerberatung gern zu entsprechenden Auskünften bereit. 

    Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses benötigen wir:

    • den alten Reisepass oder einen Personalausweis
    • ein Lichtbild entsprechend der verbindlichen Foto-Mustertafel. 

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de