Reisepass Ersatz wegen Verlust
Hinweise für Baesweiler
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Reisepass (ePass)
Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Dokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Hier können Sie beim jeweiligen Reiseland die "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige" einsehen. Neben den benötigten Dokumenten beachten Sie bitte die jeweiligen "Anmerkungen".
Beim Reisepass wird unterschieden nach Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) und Personen die das 24. Lebensjahr vollendet haben (Gültigkeitsdauer 10 Jahre). Der Reisepass enthält grundsätzlich 32 Seiten. Für Vielreisende besteht zudem die Möglichkeit einen Reisepass mit 48 Seiten zu erhalten.
Voraussetzungen
- deutsche Staatsangehörigkeit
- in Baesweiler mit alleinigem Wohnsitz oder Hauptwohnsitz gemeldet
Benötigte Unterlagen & Antragstellung
- Ihren bisherigen Reisepass, wenn nicht vorhanden einen anderen amtlichen Lichtbildausweis, z.B. Personalausweis oder Kinderreisepass. Sollten Sie keines der vorgenannten Dokumente vorlegen können, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde im Original mit.
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate) gemäß der Fotomustertafel des Bundesministeriums des Inneren.
Auf Grund der besonderen Anforderungen des Ausweisherstellers kann das eigentliche Antragsformular nur bei der persönlichen Vorsprache im Bürgerbüro ausgefüllt werden. Mit der Abholung des Reisepasses können Sie eine andere Person schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich ausweisen können und den bisherigen Reisepass des Antragstellers vorlegen.
zusätzlich bei Personen unter 18 Jahren
- Die Vorsprache des Minderjährigen ist erforderlich.
- Antragstellung durch die oder den Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter).
- Die Ausweise des oder der Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter).
- Vorlage der von den Sorgeberechtigten (in der Regel Vater und/oder Mutter) ausgefüllten und unterschriebenen Einverständniserklärung bei Passangelegenheiten von Minderjährigen.
- Bei allein Erziehenden ist gegebenenfalls außerdem ein Nachweis über das Sorgerecht (Negativbescheinigung) vorzulegen.
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z. B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbildes noch zweifelsfrei möglich ist. Sollte das nicht der Fall sein, ist eine Beantragung eines neuen Ausweisdokuments zwar mit Gebühren verbunden, im Vergleich zu etwaigen Problemen beim Grenzübertritt könnten diese Gebühren allerdings eine gute Investition darstellen.
Hinweise zur Sorgerechtsregelung
Im Regelfall üben beide Elternteile (Sorgeberechtigte) die elterliche Sorge aus und müssen daher auch beide den Antrag unterschreiben.
Seit dem 1.7.1998 gibt es im Falle der Scheidung oder eines dauernden ehelichen Getrenntlebens keine zwingende, die elterliche Sorge regelnde, Gerichtsentscheidung mehr. Auch nach der Scheidung oder der dauernden Trennung bleibt es in der Regel bei der gemeinsamen Sorge. Bei Scheidung oder dauernder Trennung der Eltern kann bei Vorliegen besonderer Umstände im Einzelfall ausnahmsweise die Unterschrift des Sorgeberechtigten, in dessen Haushalt das Kind lebt, ausreichend sein. Dieser Sorgeberechtigte kann Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens allein treffen.
Bei nicht ehelichen Kindern liegt die elterliche Sorge bei der Mutter. Sie steht Vater und Mutter gemeinsam zu, wenn beide erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen.
Steht die elterliche Sorge nur einem Elternteil oder einem Betreuer zu, so ist ein Sorgerechtsnachweis vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
Eine verbindliche Aussage über die Bearbeitungsdauer kann nicht getroffen werden, da die Reisepässe nach Beantragung durch die Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden. In der Regel nimmt dies bis zu sechs Wochen in Anspruch. Bei hohem Antragsaufkommen z. B. vor oder in der Ferienzeit, kann sich die Ausstellung jedoch über diesen Zeitraum hinaus verzögern. Die Bearbeitungsdauer kann von der Stadt Baesweiler nicht beeinflusst werden. Wir empfehlen daher Reisepässe frühzeitig (d.h. mindestens acht Wochen im Vorfeld) zu beantragen.
Wenn Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen. Die Bearbeitungsdauer durch die Bundesdruckerei beträgt hier in der Regel 3 - 5 Werktage (ohne Gewähr).
Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass für Sie ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Die Notwendigkeit ist durch geeignete Nachweise, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen, zu belegen.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Für den vorläufigen Reisepass benötigen Sie ein biometrisches Passbild. Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass entsprechend auch keine Fingerabdrücke erfasst werden.
Gebühren
- Reisepass mit 32 Seiten:
- Personen, die das 24 Lebensjahr vollendet haben: 70,00 Euro
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 37,50 Euro
- Reisepass mit 48 Seiten (22,00 Euro Zuschlag):
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 92,00 Euro
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 59,50 Euro
- Reisepass im Expressverfahren (32,00 Euro Zuschlag) mit 32/48 Seiten:
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: 102,00 Euro / 124,00 Euro
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: 69,50 Euro / 91,50 Euro
- vorläufiger Reisepass: 26,00 Euro
Sie können die Gebühr bar und auch per EC-Karte begleichen.
Hinweise und Besonderheiten
Kein gültiges Ausweisdokument bei kurzfristig anstehender Flugreise
Sollten Sie bei einer kurzfristig anstehenden Flugreise ins Ausland feststellen, dass Ihr Personalausweis oder Reisepass nicht mehr gültig ist, kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz für deutsche Staatsangehörige ausstellen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundespolizei.
Sicherheitsmerkmale des Reisepasses
Beim Reisepass werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Reisepassinhabers im Chip gespeichert. Der Chip ermöglicht die elektronische Überprüfung, ob der Dokumentennutzer auch tatsächlich der Inhaber ist.
Änderung des Familiennamens bei bevorstehender Eheschließung
Ändert sich durch eine bevorstehende Eheschließung der Familienname, kann der Reisepass maximal acht Wochen vor dem Trautermin beantragt werden. Bei der Antragstellung legen Sie bitte die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung, beziehungsweise die Begründung einer Lebenspartnerschaft, aus der sich die künftige Namensführung ergibt, vor.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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