Ausbildungsförderung Bewilligung für Schüler

    BAföG für einen Schulbesuch beantragen

    Sie können für Ihren Schulbesuch oder ein Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern vergleichsweise wenig verdienen oder Sie bereits elternunabhängig erwerbstätig waren. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    • Bitte sehen Sie vor allem in den Sommermonaten von Sachstandsanfragen ab. Sie erhalten von uns schriftlich eine Eingangsbestätigung. Auch eventuell fehlende Unterlagen werden grundsätzlich schriftlich angefordert. Alle Anträge werden schnellstmöglich bearbeitet!
    • Alle Änderungen (neue Adresse, Aufnahme Nebenjob, neue Bankverbindung, Schulabbruch, unentschuldigte Fehltage, Heirat usw.) sind schriftlich mitzuteilen. Telefonische Mitteilungen reichen nicht aus.
    • Bei Schulabbruch oder unentschuldigten Fehltagen: Sie müssen diese Veränderungen persönlich mitteilen. Eine Mitteilung durch die Schule reicht nie aus. Verstöße gegen Ihre Mitteilungspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden.
    • Schüler- BAföG wird für ein Schuljahr bewilligt. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Achten Sie auf Ihren Bescheid und stellen Sie rechtzeitig einen Antrag. BAföG wird frühestens ab Antragstellung geleistet.
    Wer ist für welches BAföG zuständig?

    BAföG für Schüler:

    • BaföG wird geleistet für schulische Ausbildungen, die mindestens zwei Jahre dauern und zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird auch für schulische Ausbildungen, die in unter zwei Jahren (aber mindestens sechs Monaten) absolviert werden können, und für allgemeinbildende Abschlüsse ab Klasse 10 Ausbildungsförderung geleistet.
    • Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bereich beide Elternteile wohnen. Wohnen sie in unterschiedlichen Kreisen, richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnort des Auszubildenden.
    • Schüler- BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Es wird als Zuschuss gezahlt.

    BAföG für Studenten:

    • Bitte wenden Sie sich an das zuständige Studierendenwerk an Ihrer Hochschule. 

    Aufstiegs- BAföG (ehemals Meister- BAföG):

    • Bitte wenden Sie sich an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, in 50606 Köln.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Familienpolitische Förderung und Abrechnung

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Familienpolitische Förderung und Abrechnung

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    • die amtlichen Formblätter 01, 02 und 03
    • Einkommensnachweise der Eltern/Ehepartners des vorletzten Kalenderjahres

    Formulare

    Hinweise für Soest

    Voraussetzungen

    Sie besuchen als Schülerin oder Schüler beziehungsweise Azubi eine der folgenden Schulformen:
    weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können,
    Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen,
    Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
    Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung), Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg oder höhere Fachschule oder Akademie.
    Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
    Sie, beziehungsweise ein Elternteil, war vor Beginn der Ausbildung eine bestimmte Zeit im Inland erwerbstätig,
    Sie selbst müssten mindestens 5 Jahre vorher im Inland erwerbstätig gewesen sein.
    Ihre Eltern müssten während der letzten 6 Jahre mindestens drei Jahre im Inland erwerbstätig gewesen sein oder Sie verfügen über bestimmte Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und die gegebenenfalls geforderte Wartezeit oder Erwerbstätigkeit. 

    Praktikum: Sie erhalten BAföG für Ihren Schulbesuch, Ihre Ausbildung und das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei Auslandspraktika mindestens 12 Wochen dauert.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten, aktivieren Sie zunächst entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) oder eröffnen Sie ein De-Mail-Konto. Für beides müssen Sie sich registrieren. Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren bzw. wo Ihre Eltern ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Wenn Sie nicht wissen, welche Formblätter Sie betreffen, können Sie den Antragsassistenten auf der Internetseite des BAföG benutzen: Sie beantworten einige Fragen und der Assistent teilt Ihnen mit, welche Formblätter Sie einreichen müssen. Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss unterschrieben werden. Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu. Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.

    Fristen

    Keine, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    • Sobald Ihr Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung eingeht, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
    • Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen und Förderungsfähigkeit und fordert gegebenenfalls weitere fehlende Unterlagen an oder bewilligt.
    • Sie erhalten entweder das Anschreiben "Aufforderung zur Vorlage weiterer fehlender Unterlagen" oder direkt den Bescheid.

    Kosten

    keine

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de