BAföG für einen Schulbesuch beantragen
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Studierendenwerk Bielefeld - Amt für Ausbildungsförderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0521 106-88800
E-Mail: bafoeg@stwbi.de
Kreis Gütersloh - Amt für Ausbildungsförderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-0
E-Mail: bafoeg@kreis-guetersloh.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rietberg
- Immatrikulationsbescheinigung mit dem Aufdruck nach § 9 BAföG im Original oder Bescheinigung der Ausbildungsstätte
- Kopie des Personalausweises, Passes oder aktuellen Aufenthaltstitels
- Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen
- Kopie des Mietvertrages oder der Meldebescheinigung
- Wenn Sie nicht familienversichert sind
- Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe
- Gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum, zum Beispiel Lohnabrechnung, Nebenjob, Werksvertrag, Waisenrentenbescheid, Stipendiumsbescheid oder Riester-Renten-Bescheinigung
- Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung, zum Beispiel Kontoauszug
- Wenn Sie ein Auto haben
- Schätzung des Wertes mittels beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot
- Kraftfahrzeugschein
- Ab dem 5. Fachsemester
- Leistungsnachweis von Ihrer Hochschule
Hinweis: Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.
Formulare
Formulare: ja
Online-Verfahren möglich: ja, mit eID oder De-Mail
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Hinweise für Rietberg
Studium
Sie können BAföG erhalten, wenn
- Sie eine Hochschule, eine Akademie oder eine Höhere Fachschule besuchen.
- Handelt es sich um eine private Ausbildungsstätte, muss diese staatlich anerkannt sein.
- Sie in Vollzeit studieren,
- Sie entweder Deutscher oder Deutsche sind
- oder aus dem Ausland kommen und z. B.:
- ein Daueraufenthaltsrecht oder eine Niederlassungserlaubnis besitzen
- Unionsbürger sind und als Arbeitnehmer oder Selbstständige unionsrechtliche freizügigkeitsberechtigt sind bzw. als Kind oder Ehegatte eines solchen Unionsbürgers selbst freizügigkeitsberechtigt sind
- eine Bleibeperspektive in Deutschland, zum Beispiel einen Aufenthaltstitel aus familiären, humanitären oder politischen Gründen, innehaben
- oder sich vor Beginn der Ausbildung bereits 5 Jahre oder länger in Deutschland aufgehalten und in dieser Zeit gearbeitet haben
- Sie bei Beginn Ihres Studiums jünger sind als 30 Jahre (Bachelorstudium) oder 35 Jahre (Masterstudium)
- Ausnahmen
- Sie haben die Hochschulzugangsberechtigung auf dem 2. Bildungsweg erworben
- Sie haben sich an einer Hochschule allein aufgrund der beruflichen Qualifikation eingeschrieben
- Sie waren aus persönlichen oder familiären Gründen, insbesondere wegen der ununterbrochenen Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren gehindert, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen (und haben dabei nicht mehr als 30 Wochenstunden gearbeitet)
- oder Sie sind aufgrund einschneidender Veränderungen der persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden. Eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung konnten Sie deshalb nicht berufsqualifizierend abschließen.
- Ausnahmen
Praktikum
Sie erhalten BAföG für Ihr Studium und das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei Auslandspraktika mindestens 12 Wochen dauert. Bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU ist keine Mindestaufenthaltsdauer notwendig.
Hinweis: Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitige mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten, aktivieren Sie zunächst entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) oder eröffnen Sie ein De-Mail-Konto. Für beides müssen Sie sich registrieren. Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren bzw. wo Ihre Eltern ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Wenn Sie nicht wissen, welche Formblätter Sie betreffen, können Sie den Antragsassistenten auf der Internetseite des BAföG benutzen: Sie beantworten einige Fragen und der Assistent teilt Ihnen mit, welche Formblätter Sie einreichen müssen. Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss unterschrieben werden. Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu. Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.
Fristen
Hinweise für Rietberg
Keine, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rietberg
Bis zu 10 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen (kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet).
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.01.2024