BAföG für einen Schulbesuch beantragen
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich.
Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.
Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln scheitern.
Wer hat Anspruch?
Ob eine Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen von der Beantwortung folgender Fragen abhängig:
- Ist Ihre Ausbildung förderungsfähig?
- Erfüllen Sie die persönlichen Förderungsvoraussetzungen?
- Ist der Ausbildungsbedarf nicht durch Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen Ihres Ehegatten und Ihrer Eltern gedeckt?
Auskunft zu diesen Fragen erhalten Sie bei Ihrem Amt für Ausbildungsförderung.
Wer ist zuständig?
In der Regel ist zuständig für
- Studierende das Studierendenwerk der Universität oder Fachhochschule, an der der Studierende immatrikuliert ist,
- Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet,
- alle anderen Schülerinnen und Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern.
Wie wird BAföG beantragt?
Die Leistungen nach dem BAföG sollen schriftlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern beantragt werden. Diese sind bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung und im Kreis Gütersloh auch in den Rathäusern der Städte und Gemeinden erhältlich. Bitte beachten Sie, dass ein wirksamer Antrag nur mit eigenhändiger Unterschrift auf dem Formblatt 1 gestellt werden kann.
Die Formblätter sind aber auch im Internet eingestellt und können unter der Adresse www.bafög.de eingesehen und ausgedruckt werden.
Bei Folgeanträgen ist auch die Nutzung des Formblatts 9 grundsätzlich möglich.
BAföG-Antrag online
Für Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit, ihren BAföG-Antrag unter dem Link www.bafoeg-digital.de online auszufüllen. Es handelt sich um ein gemeinsames Angebot der Ministerien für Innovation, Wissenschaft und Forschung und für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nach der Registrierung und dem Einloggen anhand einer Benutzerkennung und eines Passwortes besteht die Möglichkeit, die Formblätter online auszufüllen und elektronisch an das entsprechende Amt für Ausbildungsförderung zu übermitteln. Hierbei überprüft eine Software die Anträge auf wesentliche Vollständigkeit und Plausibilität.
Achtung: Eine rechtmäßige Antragstellung ist hierbei nur anhand eines elektronischen Identitätsausweises durch das Einlesen der persönlichen Daten vom Personalausweis der antragstellenden Person möglich (Online-Ausweis-Funktion). Ohne Online-Ausweis-Funktion können die Unterlagen zwar elektronisch übermittelt werden, müssen jedoch anschließend ausgedruckt und unterschrieben, möglichst mit allen erforderlichen Anlagen auf dem Postweg an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung verschickt werden. Bei Versendung ohne Online-Ausweis-Funktion gilt erst der Eingang beim Amt als Antragseingang.
Hinweis: Im Rahmen der Digitalisierung werden Ihre Antragsunterlagen nach dem Eingang hier eingescannt. Bitte beachten Sie, dass im Original eingereichte Unterlagen anschließend vernichtet werden. Reichen Sie daher bitte ausschließlich Kopien ein! Digitale Dokumente übersenden Sie bitte im PDF-Format.
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit
Montags - Freitags: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Montags - Mittwochs: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
E-Mail-Adresse:
team-bafoeg@kreis-guetersloh.de
Anschrift
Kreishaus Rheda-Wiedenbrück
Wasserstraße 14
33378 Rheda-Wiedenbrück
Postanschrift
Kreis Gütersloh
33324 Gütersloh
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Kopie des Personalausweises, Passes oder aktuellen Aufenthaltstitels
Wenn Sie nicht bei Ihren Eltern wohnen: Kopie des Mietvertrages oder der Meldebescheinigung
Wenn Sie nicht familienversichert sind: Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis mit Rechtsgrundlage und Beitragshöhe
Gegebenenfalls Nachweis über ein eigenes Einkommen im Bewilligungszeitraum mittels bspw. Lohnabrechnung, Nebenjobnachweis, Werksvertrag, Waisenrentenbescheid, Stipendiumsbescheid oder Riester-Renten-Bescheinigung
Nachweis über Vermögen oder Schulden zum Tag der Antragstellung mittels bspw. Kontoauszug.
Wenn Sie ein Auto haben: Schätzung des Wertes mittels beispielsweise Ausdruck von einer Internetseite mit einem vergleichbaren Angebot, und Kraftfahrzeugschein.
Je nach Fall können weitere Unterlagen nötig sein. Bitte folgen Sie den Hinweisen in den Antragsformularen. Das für Sie zuständige BAföG-Amt wird fehlende Unterlagen nachfordern.
Formulare
Formulare: ja
Online-Verfahren möglich: ja, mit eID oder De-Mail
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie besuchen als Schülerin oder Schüler beziehungsweise Azubi eine der folgenden Schulformen:
weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können,
Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen,
Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung), Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg oder höhere Fachschule oder Akademie.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
Sie, beziehungsweise ein Elternteil, war vor Beginn der Ausbildung eine bestimmte Zeit im Inland erwerbstätig,
Sie selbst müssten mindestens 5 Jahre vorher im Inland erwerbstätig gewesen sein.
Ihre Eltern müssten während der letzten 6 Jahre mindestens drei Jahre im Inland erwerbstätig gewesen sein oder Sie verfügen über bestimmte Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und die gegebenenfalls geforderte Wartezeit oder Erwerbstätigkeit.
Praktikum: Sie erhalten BAföG für Ihren Schulbesuch, Ihre Ausbildung und das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei Auslandspraktika mindestens 12 Wochen dauert.
Rechtsgrundlage(n)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)
Verfahrensablauf
Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten, aktivieren Sie zunächst entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) oder eröffnen Sie ein De-Mail-Konto. Für beides müssen Sie sich registrieren. Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren bzw. wo Ihre Eltern ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Wenn Sie nicht wissen, welche Formblätter Sie betreffen, können Sie den Antragsassistenten auf der Internetseite des BAföG benutzen: Sie beantworten einige Fragen und der Assistent teilt Ihnen mit, welche Formblätter Sie einreichen müssen. Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss unterschrieben werden. Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu. Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.01.2024
Stichwörter
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