Ausbildungsförderung Bewilligung für SchülerOnline erledigen

    BAföG für einen Schulbesuch beantragen

    Sie können für Ihren Schulbesuch oder ein Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern vergleichsweise wenig verdienen oder Sie bereits elternunabhängig erwerbstätig waren. Diese Unterstützung wird BAföG genannt.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Eine gute Ausbildung ist die Basis für den beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich.

    Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht.

    Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler (Schüler BAföG) wird bei den Kommunalen Ämtern für Ausbildungsförderung beantragt.

    Ausbildungsförderung für Studierende wird über das Studierendenwerk beantragt.

    Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) können Auszubildende in einer betrieblichen Ausbildung über die Agentur für Arbeit beantragen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_346d629e309710bf087acbc1941dcc14

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Verwaltung Abteilung BAföG

    Adresse

    Hausanschrift

    Herforder Straße 71

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-2148

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Je nach Lebenssituation sind unterschiedliche Anträge und Unterlagen erforderlich.

    Die Anträge werden vom Bundesministerium für Bildung und Forschung zur Verfügung gestellt.

    Alternativ können die Formulare beim Team für Ausbildungsförderung in der Jugendberufsagentur abgeholt werden.

    Formulare

    Formulare: ja

    Online-Verfahren möglich: ja, mit eID oder De-Mail

    Schriftform erforderlich: ja

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Sie besuchen als Schülerin oder Schüler beziehungsweise Azubi eine der folgenden Schulformen:
    weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können,
    Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen,
    Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
    Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung), Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg oder höhere Fachschule oder Akademie.
    Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
    Sie, beziehungsweise ein Elternteil, war vor Beginn der Ausbildung eine bestimmte Zeit im Inland erwerbstätig,
    Sie selbst müssten mindestens 5 Jahre vorher im Inland erwerbstätig gewesen sein.
    Ihre Eltern müssten während der letzten 6 Jahre mindestens drei Jahre im Inland erwerbstätig gewesen sein oder Sie verfügen über bestimmte Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und die gegebenenfalls geforderte Wartezeit oder Erwerbstätigkeit. 

    Praktikum: Sie erhalten BAföG für Ihren Schulbesuch, Ihre Ausbildung und das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei Auslandspraktika mindestens 12 Wochen dauert.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten, aktivieren Sie zunächst entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) oder eröffnen Sie ein De-Mail-Konto. Für beides müssen Sie sich registrieren. Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren bzw. wo Ihre Eltern ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Wenn Sie nicht wissen, welche Formblätter Sie betreffen, können Sie den Antragsassistenten auf der Internetseite des BAföG benutzen: Sie beantworten einige Fragen und der Assistent teilt Ihnen mit, welche Formblätter Sie einreichen müssen. Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss unterschrieben werden. Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu. Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.

    Fristen

    Keine, aber BAföG wird erst ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab dem Monat bewilligt, in dem Sie den Antrag stellen. Reichen Sie Ihren Antrag möglichst vollständig ein, dann kann in der Regel schnell über Ihren Antrag entschieden werden.

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 10 Wochen bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen (kann in dieser Zeit keine abschließende Entscheidung getroffen werden, sind die Ämter gesetzlich zur Zahlung unter Vorbehalt verpflichtet).

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 19.01.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de