BAföG für einen Schulbesuch beantragen
Beschreibung
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Das BAföG regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten in Deutschland.
Aktueller Hinweis:
Eine rechtzeitige Antragstellung ist wichtig!
Wenn Sie
- eine schulische Ausbildung beginnen oder
- Förderungsleistungen nach dem BAföG erhalten, weiterhin die Schule besuchen und auch im nächsten Schuljahr finanzielle Unterstützung benötigen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Für die Antragstellung benötigen Sie Formblätter https://www.xn--bafg-7qa.de/de/alle-antragsformulare-432.php und ggf. weitere Erklärungen/Bescheinigungen (siehe Downloads). Bitte senden Sie die Formblätter vollständig ausgefüllt und mit allen anspruchsbegründend Unterlagen versehen an das Amt für Ausbildungsförderung.
Weiterhin können Sie Ihren Antrag über die BAföG-Online-Seite des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) stellen: https://bafoeg-digital.de/ams/BAFOEG
Zusammen mit dem Antrag müssen (individuell) weitere Unterlagen eingereicht werden. In den meisten Fällen muss ein Nachweis über das Einkommen Ihrer Eltern aus dem vorletzten Kalenderjahr vorgelegt werden (zum Beispiel eine Kopie vom Steuerbescheid).
Formulare
Formulare: ja
Online-Verfahren möglich: ja, mit eID oder De-Mail
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Sie besuchen als Schülerin oder Schüler beziehungsweise Azubi eine der folgenden Schulformen:
weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können,
Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen,
Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung), Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg oder höhere Fachschule oder Akademie.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
Sie, beziehungsweise ein Elternteil, war vor Beginn der Ausbildung eine bestimmte Zeit im Inland erwerbstätig,
Sie selbst müssten mindestens 5 Jahre vorher im Inland erwerbstätig gewesen sein.
Ihre Eltern müssten während der letzten 6 Jahre mindestens drei Jahre im Inland erwerbstätig gewesen sein oder Sie verfügen über bestimmte Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und die gegebenenfalls geforderte Wartezeit oder Erwerbstätigkeit.
Praktikum: Sie erhalten BAföG für Ihren Schulbesuch, Ihre Ausbildung und das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei Auslandspraktika mindestens 12 Wochen dauert.
Rechtsgrundlage(n)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)
Verfahrensablauf
Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten, aktivieren Sie zunächst entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) oder eröffnen Sie ein De-Mail-Konto. Für beides müssen Sie sich registrieren. Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren bzw. wo Ihre Eltern ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Wenn Sie nicht wissen, welche Formblätter Sie betreffen, können Sie den Antragsassistenten auf der Internetseite des BAföG benutzen: Sie beantworten einige Fragen und der Assistent teilt Ihnen mit, welche Formblätter Sie einreichen müssen. Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss unterschrieben werden. Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu. Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Weitere Informationen
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis
Wenn Sie in Deutschland studieren möchten, entscheidet das jeweilige Studentenwerk der Hochschule über den BAföG-Antrag. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie im Ausland studieren oder eine Schule besuchen möchten, entscheiden unterschiedliche zentrale Auslandsämter über den BAföG-Antrag. Weitere Informationen finden Sie hier.
Zur Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse (z.B. Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in) können Sie ggf. mit Aufstiegs-BAföG unterstützt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Über das Bildungskreditprogramm zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern können Sie sich hier informieren.
Für Auszubildende in einer betrieblichen Berufsausbildung kann durch die Agentur für Arbeit ggf. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) geleistet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bei einer schulischen Ausbildung ist in den meisten Fällen das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk Ihre Eltern wohnen. Ausnahmen gibt es unter anderem bei verheirateten Schülern und für den Besuch von Abendgymnasien.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.01.2024
Stichwörter
Hinweise für Rhein-Erft-Kreis