Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach fünf Jahren eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt Sie zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind.
Erstantrag auf Niederlassungserlaubnis
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bezirksausländeramt Nippes
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94285
Fax: 0221 / 221-95480
Bezirksausländeramt Rodenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94282
Fax: 0221 / 221-92320
Bezirksausländeramt Chorweiler
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94286
Fax: 0221 / 221-96222
Bezirksausländeramt Kalk
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-21414
Fax: 0221 / 221-98231
Bezirksausländeramt Ehrenfeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94284
Fax: 0221 / 221-94360
Bezirksausländeramt Mülheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94949
Fax: 0221 / 221-99139
Bezirksausländeramt Innenstadt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94281
Fax: 0221 / 221-91410
Bezirksausländeramt Porz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-97100
Fax: 0221 / 221-97200
Bezirksausländeramt Lindenthal
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr 0221 / 221-94283
Fax: 0221 / 221-93340
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Gültiger Nationalpass, inklusive Kopien aller bedruckten Seiten
- Aktuelles biometrisches Passfoto
Das biometrische Passfoto darf nicht älter als drei Monate sein - Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren
- Nachweis bezüglich der Sicherstellung des Lebensunterhaltes
- Nachweis über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweise über Rentenversicherung
Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet worden sein. - Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Integrationsnachweise
- Nachweise über ausreichenden Wohnraum
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Voraussetzungen
- Sie sind im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (siehe Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes)
- Sie sind seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Aufenthaltserlaubnis (Zeiten eines Asylverfahrens werden angerechnet).
- Sie und Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner können den Lebensunterhalt (einschließlich Krankenversicherung) für sich und Ihre haushaltsangehörigen Familienmitglieder ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen selbst bestreiten.
Bitte beachten Sie : Die Lebensunterhaltssicherung kann auch durch Dritte erfolgen (zum Beispiel Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern).
Eine selbstständige Lebensunterhaltsicherung ist nicht erforderlich, wenn eine Erkrankung oder Behinderung vorliegt, die eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung verhindert. - Sie haben mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen eines Versicherungsunternehmens geleistet.
Beachten Sie : In einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft reicht es aus, wenn der Partner diese Voraussetzung erfüllt.
Die Voraussetzung muss nicht erfüllt sein, wenn eine Erkrankung oder Behinderung vorliegt, dies verhindert. - Sie besitzen eine dauerhafte Beschäftigungserlaubnis und, sofern Sie in einem reglementierten Beruf tätig sind, die erforderliche Berufszulassung (zum Beispiel Approbation oder Berufserlaubnis).
Bitte beachten Sie : In einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft reicht es aus, wenn der Partner die Erlaubnisse besitzt. - Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1). Wenn Sie keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs hatten bzw. nicht zur Teilnahme verpflichtet waren, genügen einfache Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1.
Bitte beachten Sie : Die Sprachkenntnisse müssen nicht vorliegen, wenn eine Erkrankung, Behinderung oder andere Gründe vorliegen, die das Erlernen der Sprache auf Dauer unmöglich oder unzumutbar machen. - Sie verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Rechts und Gesellschaftsordnung.
Bitte beachten Sie : Die Kenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden, wenn eine Erkrankung, Behinderung oder andere Gründe vorliegen, die das Erlangen der Kenntnisse auf Dauer unmöglich oder unzumutbar machen. - Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum (für sich und Ihre Familie).
- Sie sind nicht im Besitz einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach
- § 24 (Aufenthaltsgewährung zum vorrübergehenden Schutz),
- § 25 Absatz 4 Satz 1 (Aufenthaltserlaubnis aus dringenden persönlichen oder humanitären Gründe),
- § 25 Absatz 4a Satz 1 oder § 25 Absatz 4b Satz 1 (Aufenthaltserlaubnis für bestimmte Opfer von Straftaten) oder
- § 104a Absatz 1 Satz 1 (Aufenthaltserlaubnis auf Probe)
des Aufenthaltsgesetzes (für diese kann keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden).
- Sie haben keine Vorstrafen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Köln
Verfahrensablauf
- Die Niederlassungserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis abläuft.
- Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der OnlineAntragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
- Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
- Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Niederlassungserlaubnis in Gestalt eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eATKarte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Antragsfrist:
6 Wochen bis 8 Wochen
Spätestens sechs bis acht Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Geltungsdauer:
Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.
Bearbeitungsdauer
Dauer: ca. 6 Wochen bis 8 Wochen
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.
Etwa 4 Wochen bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.
Kosten
Hinweise für Köln
Für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung eines Aufenthaltstitels (Erstantrag) wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühr muss auch bezahlt werden, wenn der Erstantrag zurückgenommen oder negativ beschieden wurde.
Es können Gebühren bis maximal 150 Euro anfallen.
Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen. Die Gebühren zahlen Sie direkt bei der Antragstellung.
Hinweise (Besonderheiten)
- Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis liegt im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde. Antragstellende Personen haben daher nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.
- Minderjährige und junge Erwachsene, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling erhalten haben, informieren sich bitte über die Leistung „Niederlassungserlaubnis Erteilung für minderjährige Kinder“. Diese Niederlassungserlaubnis wird auf einer anderen Rechtsgrundlage unter erleichterten Bedingungen ab dem 16. Lebensjahr erteilt (§ 35 des Aufenthaltsgesetzes).
Bitte beachten : Es genügt nicht, wenn man als Minderjähriger eingereist war und sich bei Eintritt der Volljährigkeit in einem laufenden Asylverfahren befunden hat. - Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
- Eine Niederlassungserlaubnis kann bei einem mehr als sechsmonatigen Aufenthalt außerhalb Deutschlands erlöschen, wenn dieser Auslandsaufenthalt zuvor nicht mit der Ausländerbehörde abgestimmt wurde.
- Für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigter oder anerkannter Flüchtling (einschließlich ResettlementFlüchtlinge) können grundsätzlich auch nach dieser Vorschrift eine Niederlassungserlaubnis erhalten, für diese wird jedoch regelmäßig eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 des Aufenthaltsgesetzes günstiger sein. Betroffene informieren sich bitte über die Leistung „Niederlassungserlaubnis Erteilung für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis als anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge“.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Köln
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 30.06.2022