Förderschule
Beschreibung
Hinweise für Goch
Wird bei einem schulpflichtigen Kind ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in einem entsprechenden Verfahren (AO-SF-Verfahren - Ausbildungsordnung Sonderpädagogische Förderung) festgestellt, kann es an einer allgemeinen Schule unterrichtet und sonderpädagogisch gefördert werden oder es besucht eine auf den Förderschwerpunkt ausgerichtete Förderschule. Im AO-SF-Verfahren werden die Förderschwerpunkte festgelegt und eine geeignete Beschulung mit den Erziehungsberechtigten besprochen.
In der Folgezeit wird mindestens einmal jährlich überprüft, ob der Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung weiterhin besteht.
Förderschulen gibt es in allen sieben Förderschwerpunkten (Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung, Sprache, Körperliche und motorische Entwicklung, Geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen).
Eine sonderpädagogische Förderung erfolgt entweder zielgleich in den Bildungsgängen der allgemeinen Schule oder zieldifferent in den Bildungsgängen Lernen und Geistige Entwicklung.
Förderzentren des Kreises Kleve
Durch Übernahme von Schulträgerschaften und Erweiterung der Förderschwerpunkte wurden zum 01.08.2015 drei neue Förderzentren in Trägerschaft des Kreises Kleve errichtet und zum 01.08.2020 auf vier erweitert.
In Goch befindet sich eines der vier Förderzentren, die Astrid-Lindgren-Schule.
Die Astrid-Lindgren-Schule ist ein Förderzentrum des Kreises Kleve mit den Förderschwerpunkten Sprache und Lernen (Primarstufe) sowie Emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe- und Sekundarstufe I) im integrativen Verbund.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Kreises Kleve.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Schulverwaltung, Sportangelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02823/320 - 0
E-Mail: schulverwaltungsamt@goch.de
erforderliche Unterlagen
Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung (Bescheid der Schulaufsichtsbehörde - § 14 AO-SF)
Voraussetzungen
- Feststellung eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung nach AO-SF-Verfahren (§ 13 AO-SF)
- Bescheid der Schulaufsichtsbehörde (§ 14 AO-SF)
- Erklärung, dass gemäß § 20 Absatz 2 Satz 2 Schulgesetz als Ort der sonderpädagogischen Förderung eine Förderschule gewählt wird (bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen, idealerweise vor der Bescheidung)
- Vorschlag einer entsprechenden Schule durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Den Verfahrensablauf können Sie der Internetseite des Kreises Kleve entnehmen:
https://www.kreis-kleve.de/de/inhalt/ao-sf/
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Förderschule im Gocher Stadtgebiet:
Astrid-Lindgren-Schule
Förderzentrum des Kreises Kleve - Förderschwerpunkte Sprache (Primarstufe) und Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe- und Sekundarstufe I) im integrativen Verbund -
Schützenstraße 15
47574 Goch
Tel.: 02823 6370
Fax: 02823 877924
E-Mail: 189455@schule.nrw.de
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 16.07.2021
Stichwörter
Hinweise für Goch