Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Krankenversicherte Finanzierung

    Spezialisierte ambulante Palliativversorgung für Krankenversicherte Finanzierung

    Versicherte haben Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im häuslichen oder familiären Bereich.

    Beschreibung

    Als gesetzlich Versicherte haben Sie Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Die Leistung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination - insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle. Das Ziel ist, die Betreuung in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, der Kinder- und Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen. Die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen sind zu berücksichtigen.

    Die SAPV ist eine Team-Leistung, in dem unterschiedliche Berufsgruppen zusammenarbeiten: Ärzte, Pflegekräfte und Kooperationspartner.

    Enthalten sind - ja nach individuellem Bedarf 

    • Beratung
    • Koordination der Versorgung,
    • unterstützende Teilversorgung oder
    • vollständige Versorgung  

    Wurden Sie in einem stationären Hospiz aufgenommen, erhalten Sie als Teilleistung die im Rahmen der SAPV erforderliche ärztliche Versorgung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bb3905ef6fb0d64cc0592f2acea7bb71

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    FB Altenhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Fliethstraße 86-88

    41061 Mönchengladbach

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach


    • Angaben über die im Jahr vor der Antragstellung erbrachten Pflegeleistungen, belegt durch die Summen- und Saldenliste
    • Testat des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers/Spitzenverbandes
    • Versorgungsvertrag (falls noch nicht eingereicht bzw. bei Änderung)
    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (falls noch nicht eingereicht bzw. bei Änderung)

    Formulare

    Hinweise für Mönchengladbach

    Voraussetzungen

    • eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung.
    • die Lebenserwartung ist begrenzt und es wird eine besonders aufwändige Versorgung benötigt.
    • Die Leistung muss von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt oder einer Krankenhausärztin/einem Krankenhausarzt verordnen werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mönchengladbach

    Fristen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Mönchengladbach

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Weitere Informationen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 27.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Mönchengladbach

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de