zur Europawahl als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
Für die Europawahl können Sie sich als Deutsche oder Deutscher auch ins Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie im Ausland leben.
Beschreibung
Hinweise für Velbert
In 2025 findet die Bundestagswahl statt. Sobald der Termin der vorgezogenen Bundestagswahl feststeht, werden hier sämtliche Fristen aktualisiert.
Rückfragen hierzu beantwortet das Projektteam Wahlen unter 02051/26-2567 oder 2235 oder 2571.
Wer am Wahltag nicht persönlich den Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Es gibt folgende Möglichkeiten, an der Briefwahl teilzunehmen:
1. Briefwahlunterlagen online anfordern
Die Briefwahlunterlagen können per Online-Formular angefordert werden. Zudem werden die Wahlbenachrichtigungen (rückseitig auf dem Wahlscheinantrag) zur Bundestagswahl mit einem QR-Code ausgestattet, der die Wählerinnen und Wähler automatisch zum Online-Antrag weiterleitet. Die Unterlagen kommen dann wie gehabt per Post. Die Online-Beantragung ist letztmalig am Sonntag vor der Wahl, xx.xx.2025, bis 23 Uhr möglich.
2. Antrag per E-Mail
Die wahlberechtigte Person schickt eine E-Mail mit der Bitte um Zusendung von Briefwahlunterlagen an wahlen@velbert.de. Vorname, Familienname, Geburtsdatum und Adresse des Hauptwohnsitzes sind anzugeben.
3. Antrag per Post - Unterlagen per Post
Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und schickt sie per Post in einem frankierten Umschlag an das Briefwahlbüro im Rathaus. Anschließend bekommt die Person die Unterlagen zugeschickt, um dann - ebenfalls per Post - von zu Hause aus wählen zu können.
Wichtig: Bitte die Eintragung des Geburtsdatums und die Unterschrift auf keinen Fall vergessen!
4. Wahlbenachrichtigung persönlich abgeben und vor Ort wählen
Die wahlberechtigte Person füllt die Rückseite der Wahlbenachrichtigung (Wahlscheinantrag) aus, unterschreibt den Antrag und kann dann persönlich im Briefwahlbüro die Briefwahlunterlagen beantragen und direkt vor Ort die eigene Stimme abgeben. Dabei muss der Personalausweis vorgelegt werden.
Ab Montag, xx.xx.2025, öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus (barrierefreier Eingang Thomasstraße 1a/Parkhauseinfahrt, Raum U122).
Öffnungszeiten Briefwahlbüro Velbert-Mitte, Thomasstr. 1a, ab dem xx.xx.2025:
- montags von 07:30 - 16 Uhr
- dienstags und mittwochs von 07:30 - 15 Uhr
- donnerstags von 07:30 - 18 Uhr
- freitags von 07:30 - 12 Uhr
Zudem wird dieser Service auch in den Bibliotheken in Velbert-Langenberg und Velbert-Neviges angeboten.
Öffnungszeiten in Velbert-Langenberg, Donnerstraße 13, ab dem xx.xx.2025:
- dienstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr
- freitags von 10 - 13 Uhr
Öffnungszeiten in Velbert-Neviges, Elberfelder Str. 64, ab dem xx.xx.2025:
- montags von 10 - 13 Uhr
- donnerstags von 10 - 13 Uhr und von 14 - 18 Uhr
Letztmalig können Briefwahlunterlagen am letzten Freitag vor der Wahl, xx.xx.2025, ab 12 bis 15 Uhr, in den Räumen des ServiceBüros beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung sowie in den besonderen Fällen des § 27 (4) BWO kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15 Uhr ausgestellt werden.
5. Bevollmächtigte Person holt Unterlagen ab
Die Unterlagen können auch im Auftrag der wahlberechtigten Person einer Stellvertreterin oder einem Stellvertreter ausgehändigt werden. Die Berechtigung der Empfangnahme muss durch eine schriftliche Vollmacht nachgewiesen sein. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.
Unterlagen rechtzeitig abschicken
Wichtig ist, dass die wahlberechtigte Person den Wahlbriefumschlag rechtzeitig abschickt oder bei der für den Eingang der Wahlbriefe zuständigen Stelle abgibt. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, xx.xx.2025, 18 Uhr im Rathaus vorliegen - anderenfalls kann die Stimme nicht gezählt werden.
Der Wahlbrief sollte daher bereits einige Tage vor dem Wahltag abgeschickt werden. Die Briefwahl kann aber auch sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen erfolgen und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag aufgedruckte Anschrift geschickt oder dort abgegeben werden. Holt der/die Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so soll ihr/ihm die Gemeindebehörde Gelegenheit geben, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.
Beantragung von Briefwahlunterlagen (Wahlschein) und Wahlraumfinder für die Bundestagswahl am xx.xx.2025:
Hier können Sie ab [Termin noch offen] den Wahlschein nebst Briefwahlunterlagen beantragen und finden den für Ihre Adresse zuständigen Wahlraum.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung
Formulare
Anlage 2 zur Europawahlordnung
Die Vordrucke sind auch bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen im Ausland erhältlich.
Voraussetzungen
Sie können sich als Deutsche oder Deutscher im Ausland in das
Wählerverzeichnis eintragen lassen, wenn Sie
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- sich am Wahltag seit mindestens 3 Monaten eine Wohnung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten oder
- nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
- Sie aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind,
- in allen Fällen einen schriftlichen Antrag nach Anlage 2 zur Europawahlordnung bis zum 21. Tag vor der Wahl gestellt haben, der eine entsprechende Erklärung an Eides statt auch dahingehend beinhaltet, dass Sie in keinem anderen Mitgliedsstaat und in keiner anderen deutschen Gemeinde wählen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können sich als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher
folgendermaßen ins Wählerverzeichnis zur Europawahl eintragen
lassen:
- Sie stellen einen Antrag nach Anlage 2 der Europawahlordnung bei der letzten Gemeinde, in der Sie vor dem Umzug ins Ausland eine Wohnung innehatten oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben.
- Haben Sie nie in Deutschland gelebt, ist der Antrag beim Bezirksamt Berlin Mitte zu stellen.
- Die Behörde entscheidet über den Antrag und versendet zugleich Briefwahlunterlagen oder einen ablehnenden Bescheid
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Velbert
Weitere Informationen zur Wahl finden Sie auf der Webseite der Stadt Velbert.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.09.2021
Stichwörter
Hinweise für Velbert