Sachverständige nach Landesbauordnung
Hinweise für Düren
Beschreibung
Hinweise für Düren
Für die Errichtung, die Nutzungs- und bauliche Änderung oder die Beseitigung baulicher Anlagen benötigen Sie in den überwiegenden Fällen, sofern nicht ausdrücklich eine Genehmigungsfreiheit bzw. Verfahrensfreiheit in der Landesbauordnung bestimmt ist, eine Baugenehmigung bzw. eine Anzeige (vgl. z.B. Beseitigungsanzeige für den Abbruch eines Gebäudes).
Eine Baugenehmigung wird dann erteilt, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen. Sie kann jedoch Bedingungen, Auflagen und Nebenbestimmungen enthalten, die bei der Ausführung des Vorhabens einzuhalten sind.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für die Erteilung von Baugenehmigungen und die Einhaltung von öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften.
Hier gelangen Sie zu Antragsformularen, Merkblättern und weiteren Dienstleistungsanträgen.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düren
Formulare
Hinweise für Düren
Voraussetzungen
Hinweise für Düren
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Düren
Verfahrensablauf
Hinweise für Düren
Fristen
Hinweise für Düren
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Düren
Kosten
Hinweise für Düren
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Düren
Weitere Informationen
Hinweise für Düren
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Düren