Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchGOnline erledigen

    Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach BImSchG

    Hinweise für Hamm

    Beschreibung

    Hinweise für Hamm

    Gemäß § 15 BImSchG sind Änderungen der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebes einer genehmigungsbedürftigen Anlage anzuzeigen, wenn sich die Änderung auf die in § 1 BImSchG genannten Schutzgüter (Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre, Kultur- und sonstige Sachgüter) auswirken kann.

    Sind die durch die Änderung hervorgerufenen nachteiligen Auswirkungen nicht offensichtlich gering, bedarf diese Änderung einer Genehmigung nach § 16 BImSchG.

     

    Im Rahmen eines Anzeigeverfahrens wird nur geprüft, ob nachteilige Auswirkungen durch die Änderung erheblich gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG sein können, d.h. ob schädliche Umwelteinwirkungen i.S. § 3 Abs. 1 bis 4 BImSchG gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG durch das angezeigte Vorhaben möglich sind.

    Die Bündelungswirkung nach § 13 BImSchG greift bei einer Anzeige nach § 15 BImSchG nicht, daher sind durch den Betreiber behördliche Genehmigungen /bzw. Entscheidungen die aufgrund anderer Rechtsvorschriften erforderlich sind (wie z.B. nach Baurecht, Wasserrecht, bezüglich Arbeitsschutz, Naturschutz etc.) in eigener Verantwortung gesondert einzuholen.

     

    Für die Anzeige sind Dokumente erforderlich, die Sie bitte vorab mit der Behörde abstimmen. Hierfür stehen Ihnen die genannten Ansprechpartner:innen zur Verfügung. Folgende Dokumente sind in der Regel für die o.g. Prüfung erforderlich (z.B.):

    • Lagepläne und Maschinenaufstellungspläne
    • Betriebsbeschreibungen
    • Beschreibungen der Änderungen und der Auswirkungen auf die Schutzgüter mit Emissionsvergleich vor Änderung und nach Änderung
    • Angaben zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

     

    Hier gelangen Sie zum Online-Antrag Anzeige gemäß § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (Änderungsanzeige)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_54e6e64ded7c251f5ffb7725c6536836

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    Version

    Technisch geändert am 19.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Immissionsschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Gustav-Heinemann-Straße 10

    59065 Hamm

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.02.2024

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    Deutsch

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de