Mietspiegel Erhebung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Beschreibung
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Bei einem Mietspiegel handelt es sich um eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird nach § 558 (2) BGB als statistischer Wert aus den üblichen Entgelten gebildet, die für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in einer Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten 4 Jahren vereinbart oder geändert worden sind.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Keine
Formulare
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Voraussetzungen
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
§§ 558, 558 a-d (BGB)
Verfahrensablauf
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Jeder Bürger und jede Bürgerin kann den aktuellen Mietspiegel auf der Internetseite der Stadt Rheda-Wiedenbrück einsehen.
Fristen
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Keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Keine
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rheda-Wiedenbrück
Der Mietspiegel soll Mietern und Vermietern einen Überblick über das aktuelle Mietpreisniveau in der Stadt geben. Für die Erstellung ist die Stadtverwaltung auf Ihre Mithilfe angewiesen, denn nur anhand eines umfangreichen Datenbestands ist eine verlässliche statistische Auswertung als Grundlage des neuen Mietspiegels möglich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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