elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren in auslesbare Daten für Anbieter im Internet oder Automaten
Hinweise für Wassenberg
Beschreibung
Hinweise für Wassenberg
Im Jahr 2010 wurde ein neuer Personalausweis im Scheckkartenformat in Deutschland eingeführt. Eine Umtauschpflicht vor dem Ablauf der Gültigkeit Ihres bisherigen Ausweises besteht jedoch nicht. Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum. Auf Wunsch können Sie allerdings den neuen Personalausweis auch vor Ablauf Ihres aktuellen Personalausweises bei uns beantragen.
Der neue Personalausweis vereint den herkömmlichen Ausweis mit drei neuen elektronischen Funktionen:
- Speicherung biometrischer Merkmale in Form des Lichtbildes und freiwilliger Fingerabdrücke
- Elektronischer Identitätsausweis
- Qualifizierte elektronische Signatur
und bietet damit vielfältige Einsatzmöglichkeiten.
Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie Ihren Ausweis auch online verwenden.
Mit dem Online-Ausweis weisen Sie sich sicher im Internet und an Bürgerterminals oder an Automaten aus. Sie erledigen Ihre Behördengänge oder geschäftliche Angelegenheiten einfach elektronisch. Das spart Zeit, Kosten und Wege.
Es besteht auch die Möglichkeit die Online-Ausweisfunktion zu deaktivieren. Die schnellste und einfachste Möglichkeit, die Online-Ausweisfunktion zu deaktivieren, ist die Nutzung der Sperrhotline, hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Das Sperrkennwort wurde im Rahmen der Übergabe des Ausweises im PIN-Brief an den Nutzer mitübersandt. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Sollte das Sperrkennwort nicht mehr vergügbar sein, müssen Sie die Online-Ausweisfunktion im Bürgerservice deaktivieren lassen. Hierzu ist ein persönliches Erscheinen zur Identitätsfeststellung des Nutzers aus Sicherheitsgründen zwingend nötig.
Auf Wunsch des Antragstellers können auf dem Ausweis zusätzlich Fingerabdrücke abgelegt werden. Die Kombination von Lichtbild und Fingerabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Mit dem neuen Personalausweis sollen die Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation und Authentisierung zwischen Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen und Unternehmen in der Welt der neuen Medien geschaffen werden.
Der neue Personalausweis bietet die Möglichkeit, ein Zertifikat für die qualifizierte elektronische Signatur zu speichern. Hierdurch besteht die Möglichkeit zum rechtsgültigen Unterzeichnen von digitalen Dokumenten (nur auf Wunsch verfügbar).
Bitte beachten Sie außerdem die neuen Anforderungen an die Lichtbilder. Es sind seit 01.11.2010 nur noch Frontalaufnahmen erlaubt. Außerdem muss das Gesicht zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Weiterhin müssen die Augen offen und deutlich sichtbar sein. Es gelten dann die gleichen Anforderungen an die Lichtbilder wie auch für den Reisepass.
Ab dem 01.08.2021 ist die Aufnahme der Fingerabdrücke Pflicht, so dass nun auch Kinder ab 6 Jahren bei der Beantragung dabei sein müssen. Die Unterschrift ist erst ab dem 10. Lebensjahr abzugeben.
Weitere Informationen über den neuen Personalausweis erhalten Sie unter dem angefügten Link: www.personalausweisportal.de
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- aktuelles biometrisches Lichtbild.
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
Zusätzlich kann die Vorlage weiterer Dokumente erforderlich sein, zum Beispiel Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde.
Formulare
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Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BMI, IT I 4 am 09.01.2015