Bezirksschornsteinfeger Ausübung
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Der Kreis Gütersloh übt die Aufsicht über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Kreisgebiet Gütersloh aus. Zur Zeit sind im Kreisgebiet 34 Kehrbezirke eingerichtet. Den für Sie zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger können Sie auf der Internetseite der Schornsteinfegerinnung unter www.schornsteinfeger-owl.de ermitteln.
Durch die im Januar 2013 eingetretenen Änderungen im Schornsteinfegerrecht ist das Monopol der Bezirksschornsteinfeger weitgehend aufgehoben wurden. Es besteht nur noch ein eingeschränkter hoheitlicher Bereich.
Folgende hoheitliche Tätigkeiten dürfen nur von dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden:
- Erlass eines Feuerstättenbescheides
- Durchführung der Feuerstättenschau
- Prüfung der Brand- und Feuersicherheit
- Bauabnahmen nach Landesrecht
Bei den sogenannten freien Schornsteinfegerarbeiten steht es dem Eigentümer frei, den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger oder einen anderen Schornsteinfegerbetrieb mit den anfallenden Reinigungen, Überprüfungen und Messungen an den Feuerstätten zu beauftragen. Die Gebühren für die freien Schornsteinfegerarbeiten sind nicht staatlich festgelegt und können daher ggfs. Verhandelt werden.
Der Eigentümer ist verpflichtet, die im Feuerstättenbescheid festgelegten Arbeiten fristgerecht zu veranlassen und
- die Durchführung innerhalb von 14 Tagen nach dem im Feuerstättenbescheid festgelegten Termin dem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachzuweisen.
Hierbei sollten Sie beachten, dass Sie nur einen Schornsteinfeger beauftragen dürfen, der in dem beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Berlin geführten Schornsteinfegerregister auf der Internetseite https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/sf-suche/ registriert ist.
Einzelheiten zu den Regelungen können sie dem Informationsblatt (siehe unten) entnehmen.
Für Fragen zu Ihrer Gebührenrechnung ist zunächst der bevollmächtigten. Bezirksschornsteinfeger der richtige Ansprechpartner. Im Einzelfall ist eine Auskunft hierzu auch hier erhältlich.
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Fax: 05241 85-2233
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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