Geburtszeit BescheinigungOnline erledigen

    Geburtszeit bescheinigen

    Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Geburtszeit? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Wird ein Kind innerhalb eines Paderborner Krankenhaus/ Geburtshaus geboren, ergeht von dort innerhalb einer Woche eine schriftliche Geburtsanzeige.
    Aus der Geburtsanzeige geht der Geburtsort und die Geburtszeit des Kindes, sowie Auskunft zu den Eltern und welchen Namen das Kind erhalten soll, hervor. Die von den Eltern einzureichenden Unterlagen werden mitgeschickt.

    Im Regelfall werden die Unterlagen, sowie die Urkunden nach der Beurkundung zurück an das Krankenhaus/ Geburtshaus geschickt.

    Erfolgt die Geburt zu Hause, stellt die Hebamme eine Geburtsbescheinigung aus. Mit der Geburtsbescheinigung muss eine Person, die bei der Geburt zu gegen war, diese persönlich beim Standesamt anzeigen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9600c7d2b0e64e8ba13e815fda467801

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) 2. OG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohner- und Standesamt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 50 (Ecke Rathenaustraße) 2. OG

    33102 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Grundsätzlich erforderlich von beiden Eltern:

    • Ausweisdokument oder anerkannte Passersatzpapiere
    • Geburtsurkunde (wenn nicht in Paderborn geboren)
    1. bei verheirateten Eltern: Eheurkunde (bei Eheschließung ab 01.01.2009) bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (bei Eheschließung bis zum 31.12.2008) -> Unterlagen sind im Original vorzulegen

    Die Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe durch Tod oder Scheidung aufgelöst ist.

    1. bei nicht verheirateten Eltern: Erklärung über die Vaterschaft (falls diese bereits anerkannt wurde), sowie ggf. die beim Jugendamt/ Notar abgegebene Erklärungen über die elterliche Sorge.

    Bei einer Hausgeburt ist die Geburtsbescheinigung (Ausgestellt durch einen Arzt/ Hebamme, die bei der Geburt zu gegen war) mitzubringen. Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Urkunden verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist. In Fällen, die über diese Auflistung hinausgehen (insb. bei ausländischer Staatsangehörigkeit oder ausländischen Urkunden), wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt.

    Voraussetzungen

    Geburtenregister enthalten persönliche Daten, daher unterliegen Auskünfte daraus datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Bescheinigung für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Bescheinigung über die Geburtszeit auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Bescheinigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Die Gebühr für eine Urkunde beträgt 10,00 EUR.

    Urkunden für die Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und für die Krankenkasse (Mutterschaftshilfe) erhalten Sie gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de