Geburtszeit BescheinigungOnline erledigen

    Geburtszeit bescheinigen

    Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Geburtszeit? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Detmold

    Beim Standesamt Detmold können Personen, die in Detmold oder einem zugehörigen Ortsteil geboren sind, eine Urkunde aus dem Geburtenregister (Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregsiter) beantragen. Bis zum 31.12.2008 wurden Abstammungsurkunden ausgestellt. Die Bezeichnung lautet heute Geburtsurkunde.

    Die Urkunden können auch international ausgestellt werden, d. h. mehrsprachig gemäß CIEC-Abkommen. Eine Übersetzung ist damit nicht mehr notwendig. Für den Gebrauch im Ausland ist ggf. zusätzlich eine Beglaubigung (Apostille) der Urkunde durch die zuständige Bezirksregierung notwendig.

    Für die Anmeldung zur Eheschließung reicht eine Geburtsurkunde nicht aus. Bitte beantragen Sie dafür eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister. Das Geburtenregister enthält alle Angaben und Änderungen zum Personenstand des Kindes. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d85eae97d136b56da360c88a5cf87d1e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 15.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.0.20 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wall 5

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 08.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Detmold

    Unterlagen 

    • Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
    • Anzahl der Urkunden
    • Verwendungszweck
    • Personalausweis bzw. Reisepass
    • Kontaktdaten des Antragstellers
    • Verwandtschaftsverhältnis
    • gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
    • gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. Geschwister die eigene Geburtsurkunde als Nachweis derselben Eltern) - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen
    • gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse - bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen

     

    Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht:

    Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.

    Voraussetzungen

    Geburtenregister enthalten persönliche Daten, daher unterliegen Auskünfte daraus datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Bescheinigung für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Bescheinigung über die Geburtszeit auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Bescheinigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Hinweise für Detmold

    Gebühren
    • erste Urkunde / beglaubigter Registerauszug: 12,00 €
    • jede weitere gleiche Urkunde im selben Arbeitsgang: 6,00 €

     

    Sie haben folgende Bezahlmöglichkeiten:

    • Online-Antrag per Paypal, GiroPay, PayDirekt, Kreditkarte
    • bei persönlicher Vorsprache in bar oder per Girocard
    • bei schriftlicher Beantragung nach Zahlungsaufforderung durch Überweisung

     

    Hinweise:

    Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

    Bestellungen von Urkunden über die Internetseiten gewerblicher Anbieter können zusätzliche Kosten verursachen und stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Detmold

    Weitere Informationen

    Hinweise für Detmold

    Urkundenformate

    • DIN A4
    • Stammbuchformat DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familienstammbuch
    • Beglaubigter Registerausdruck DIN A4
    • mehrsprachige bzw. internationale Urkunden DIN A4

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Detmold

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de