Geburtszeit BescheinigungOnline erledigen

    Geburtszeit bescheinigen

    Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Geburtszeit? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Das Standesamt stellt Ihnen auf Antrag gerne aktuelle Personenstandsurkunden aus. Folgende Urkunden können Sie hier beantragen: deutsche oder internationale Geburtsurkunde (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geboren wurden) beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit und ohne Hinweise (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geboren wurden) deutsche oder internationale Heiratsurkunde (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geheiratet haben) beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister mit und ohne Hinweise (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück geheiratet haben) Lebenspartnerschaftsurkunde (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück eine Lebenspartnerschaft begründet haben) beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister (falls Sie in Rheda-Wiedenbrück eine Lebenspartnerschat begründet haben) Sterbeurkunde (falls die Person in Rheda-Wiedenbrück verstorben ist) Die gewünschte Urkunde können Sie wie folgt beantragen: Per E-Mail: Dafür benötigen Sie einen Antrag, den Sie unter Downloads finden. Diesen können Sie auf Ihrem elektronischen Gerät ausfüllen und uns per E-Mail einmal zusenden. Die Gebühr müssten Sie vorab überweisen. Auf dem Antrag ist unsere E-Mail-Adresse und auch die Bankverbindung mit dem Kassenzeichen vermerkt. Sobald Ihr Antrag angekommen und Ihre Gebühr verbucht worden ist, erhalten Sie Ihre gewünschte Urkunde per Post zugesandt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_28daee062f0ebe08eb787a0d590e9c18

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05242 9040-94

    Fax: 052423 9040-91

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Antrag Kopie des Personalausweises oder Reisepasses auf Vorder- und Rückseite alternativ Kopie des elektronischen Aufenthaltstitels auf Vorder- und Rückseite

    Voraussetzungen

    Geburtenregister enthalten persönliche Daten, daher unterliegen Auskünfte daraus datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):

    • die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht
    • der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
    • Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
    • Geschwister mit berechtigtem Interesse

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Bescheinigung für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Bescheinigung über die Geburtszeit auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Bescheinigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtenregister (Erst-Exemplar): EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines weiteren beglaubigten Ausdrucks, wenn dieser gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Ausstellung von Personenstandsurkunden sind gebührenpflichtig. Bei einem per E-Mail gestellten Antrag müssten Sie vorab unter folgender Bankverbindung überweisen: Empfänger: Stadt Rheda-Wiedenbrück IBAN: DE18 4785 3520 0000 0001 66 BIC: WELADED1WDB Kassenzeichen: 020301/431101/(Name des Urkundsinhabers)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de