Geburtszeit Bescheinigung

    Geburtszeit bescheinigen

    Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Geburtszeit? Hier erfahren Sie Näheres.

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Sie können nachfolgende Urkunden beim Standesamt Velbert online beantragen: 

    1. Eheurkunden
    2. Lebenspartnerschaftsurkunden
    3. Geburtsurkunden
    4. Sterbeurkunden

    Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister können als internationale Urkunden, also auch mehrsprachig, oder als beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden.

    Bitte beachten Sie, dass das Standesamt Velbert nur Urkunden für die in Velbert registrierten Personenstandsfälle ausstellen kann. Dies bedeutet, dass Sie z.B. eine Geburtsurkunde aus dem Velberter Standesamt nur beantragen können, wenn die Geburt in Velbert war oder eine Geburt im Ausland im Velberter Standesamt nachbeurkundet wurde. Sollte sich der Personenstandsfall nicht in Velbert ereignet haben, so ist das zuständige Standesamt am Ort des Personenstandsfalls anzufragen.

    Bitte nutzen Sie vorzugsweise die Online-Beantragung der Personenstandsurkunden. In Ausnahmefällen können Sie die Urkundenbestellung persönlich vornehmen. In diesem Fall ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

    Die Beantragung einer Urkunde per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9e46fee590345af321a1f9f84f1ea52a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Bescheinigung über die Geburtszeit benötigen Sie:

    • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Beantragung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter:
      • eine von Ihnen erteilte schriftliche Vollmacht,
      • Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und
      • den gültigen Personalausweis oder Pass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Velbert

    Die Ausstellung von Urkunden können folgende Personen beantragen::

    • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht (= beurkundete Personen)
    • Ehegatten oder Ehegattinnen, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner
    • Vorfahren (z.B. Eltern/Großeltern)
    • Abkömmlinge (z.B. Kinder/Enkelkinder)
    • Geschwister (die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen)
    • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse an der Ausstellung der Urkunde glaubhaft machen (Nachweispflicht)

    Bitte beachten Sie die Aufbewahrungsfristen im Standesamt:

    • Geburtseinträge 110 Jahre
    • Heiratseinträge 80 Jahre
    • Sterbeeinträge 30 Jahre

    Ältere Einträge können Sie beim Stadtarchiv beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Antragstellung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.

    Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Bescheinigung für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Bescheinigung über die Geburtszeit auszufertigen.
    • Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
    • Mit Zusendung der Bescheinigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Online-Beantragung:

    Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines beglaubigten Ausdrucks aus dem Geburtenregister (Erst-Exemplar): EUR 10 Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines weiteren beglaubigten Ausdrucks, wenn dieser gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Velbert

    Nutzen Sie vorzugweise die Online-Beantragung der Personenstandsurkunden. Eine persönliche Beantragung kann nur mit Termin vorgenommen werden. Eine Terminabsprache mit der zuständigen Standesbeamtin ist daher erforderlich.

     

    Weitere Informationen

    Informationen zum Personenstandsrecht auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/personenstandsrecht/personenstandsrecht-node.html

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de