Geburtszeit bescheinigen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Beim Standesamt der Stadt Solingen können Sie folgende Personenstandsurkunden beantragen:
- Geburtsurkunde
(der letzten 110 Jahre) - beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
(der letzten 110 Jahre) - Eheurkunde
(der letzten 80 Jahre) - Lebenspartnerschaftsurkunde
- Sterbeurkunde
(der letzten 30 Jahre)
Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden erhalten Sie auch in internationaler Form. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden aus den Zeiten davor, erhalten Sie im Stadtarchiv.
Die genaue Uhrzeit Ihrer Geburt können Sie ebenfalls beim Standesamt schriftlich oder per E-Mail anfragen.
Urkunden für Rentenzwecke sind grundsätzlich gebührenfrei
Neben der persönlichen Beantragung besteht auch die Möglichkeit einen Dritten zu bevollmächtigen. Hierzu sind folgende Unterlagen erforderlich:
- schriftliche Vollmacht
Bei Verwandtschaft in direkter Linie (Großeltern-Eltern-Kinder-Geschwister-Ehepartner/in) sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
- Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
- Kinder: Ihre Geburtsurkunde
- Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils
Urkunden können nur von der Stadt, in der das zu beurkundende Ereignis eingetreten ist, ausgestellt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
33-42 Beurkundungen, Namensänderungen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0212 290-0
Fax: 0212 290-3645
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Solingen
- Personalausweis oder Reisepass
Sowie gegebenenfalls zusätzlich
- Großeltern: Geburtsurkunde des Elternteils des Enkelindes (eigenes Kind)
- Geschwister: Ihre Geburtsurkunde
- Kinder: Ihre Geburtsurkunde
- Enkelkinder: Ihre Geburtsurkunde und die Geburtsurkunde des mit den Großeltern Elternteils
- Sonstige: schriftliche Vollmacht
Voraussetzungen
Geburtenregister enthalten persönliche Daten, daher unterliegen Auskünfte daraus datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte (Mindestalter: 16 Jahre):
- die Person, auf die sich der Geburtsregistereintrag bezieht
- der Ehegatte oder die Ehegattin oder der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin (im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft)
- Vorfahren und Abkömmlinge der betroffenen Person
- Geschwister mit berechtigtem Interesse
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Sie müssen zur Legitimation Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel bei der Beantragung im Standesamt.
Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Bescheinigung für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer von ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht Ihren gültigen Personalausweis oder Pass (Original oder beglaubigte Kopie) und den eigenen gültigen Personalausweis oder Pass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Bescheinigung über die Geburtszeit auszufertigen.
- Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Bescheinigung erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Online-Beantragung:
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde können Sie den Antrag auch online stellen.
Fristen
Kosten
Hinweise für Solingen
- pro Urkunde 15,00 Euro
- jede Zweitausfertigung 7,50 Euro (wenn sie im gleichen Arbeitsgang erstellt wird!)
Weitere Informationen
Hinweise für Solingen
Für die Online Antragstellung benötigen Sie ein Servicekonto.NRW. Sie werden bei der Antragstellugn automatisch duch den Prozess der Anmeldung / Registrierung geführt.
Bei der Anmeldung im Servicekonto.NRW können Sie sich optional auch mit einem der anderen Länder Konten oder der Bund.ID anmelden.
Weitere Infromationen zum Serviceportal.NRW finden sie in unsere FAQ´s.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.11.2021
Stichwörter
Hinweise für Solingen