Widmung einer Straße
Hinweise für Eschweiler
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Widmung
Durch die Widmung erhalten, Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Rechtsgrundlage hierfür ist das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW).
Einziehung
Durch die Einziehung verliert eine gewidmete Straße die Eigenschaft einer öffentlichen Straße.
Teileinziehung
Durch die Teileinziehung wird die Widmung einer Straße nachträglich auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt.
Einziehung von Wirtschaftswegen
Die Zweckwidmung der Wirtschaftswege wird ebenfalls über ein Entwidmungsverfahren entfernt bzw. verändert. Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz über die durch ein Auseinandersetzungsverfahren begründeten gemeinschaftlichen Angelegenheiten (GemAnG) vom 09.04.1956.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
Formulare
Hinweise für Eschweiler
Voraussetzungen
Hinweise für Eschweiler
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eschweiler
Verfahrensablauf
Hinweise für Eschweiler
Fristen
Hinweise für Eschweiler
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eschweiler
Kosten
Hinweise für Eschweiler
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eschweiler
Weitere Informationen
Hinweise für Eschweiler
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Eschweiler