SterbeurkundeOnline erledigen

    Sterbeurkunde

    Sie erfahren Näheres zur Sterbeurkunde.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Zum Nachweis des Personenstandes und der Namensführung kann Ihnen das Standesamt Unna Personenstandsurkunden ausstellen. Zu beachten ist dabei aber, dass Personenstandsurkunden nur von dem Standesamt ausgestellt werden können, welches den Personenstandseintrag erstellt hat, also am Ort des Ereignisses. Folgende Urkunden werden ausgestellt:

    • Geburtsurkunde
      Die Geburtsurkunde enthält den Namen, das Geburtsdatum, den Geburtsort, Angaben zu den Eltern und zum ausstellenden Standesamt.
    • Eheurkunde
      Die Eheurkunde enthält die Namen, die Geburtsdaten, die Geburtsorte der Ehegatten, die Namensführung nach der Eheschließung und Angaben zum ausstellenden Standesamt.
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
      Die Lebenspartnerschaftsurkunde wurde bei der Begründung einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft ausgestellt. Sie enthält die gleichen Angaben wie die Eheurkunde (s.o.)
    • Sterbeurkunde
      Die Sterbeurkunde beinhaltet Namen, Geburtsdaten, Sterbedaten und Familienstand von der verstorbenen Person.  
    • Beglaubigte Ablichtungen aus dem Personenstandsregister
      Aus bestehenden Registern (Ehe-, Geburts,- Lebenspartnerschafts- und Sterberegister) können Ablichtungen erstellt werden. Ablichtungen aus dem Geburtsregister werden z.B. für die Anmeldung zur Eheschließung benötigt.

    In der Onlinedienstleistung können Sie - je nach Verwendungszweck (z. B. Eheschließung, Sozialversicherung oder sonstige Zwecke) - eine nachträgliche Ablichtung der Urkunde oder auch eine Ablichtung aus dem jeweiligen Register erhalten. Bitte wählen Sie dazu im Verlauf der Beantragung den entsprechenden Verwendungszweck aus.

    Nachträgliche Ausstellung von Urkunden, also nicht bei der Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls, kann während der Öffnungszeit beim Standesamt Unna sofort erfolgen. Berechtigt sind die Personen, die in dem Eintrag aufgeführt sind oder deren Vorfahren oder Abkömmlinge in gerader Linie unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses. Ebenfalls berechtigt sind Geschwister, wenn sie einen geeigneten Nachweis der Verwandtschaft vorlegen (z.B. Geburtsurkunde).

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0dbac5c12ca6639d6da101afd25ecb7a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstr. 12

    59423 Unna

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Klosterstr. 12

    59423 Unna

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    Personalausweis oder Reisepass

    Voraussetzungen

    Eine Sterbeurkunde kann an folgende Personen ausgestellt werden:

    • Ehegatte und Ehegattin der verstorbenen Person
    • Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
    • andere Personen, also auch nähere Verwandte der verstorbenen Person wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels
    • Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das den in NordrheinWestfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Vertretung:

    • Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen.
    • Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet

    Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname,
    • Geburtsdatum und ort
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.

    Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail nicht möglich

    Fristen

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt des Sterbeortes durch die zur Sterbefallanzeige verpflichteten Personen oder Einrichtungen spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Beantragung der Ausstellung einer Sterbeurkunde ist an keine Frist gebunden. Eine Sterbeurkunde kann aber erst ausgestellt werden, nachdem der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Kosten

    Hinweise für Unna

    Die Gebühren sind in der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 5b - Personenstandswesen festgelegt: 

    • Personenstandsurkunden 10 Euro
    • Auskunft oder Einsicht in ein Personenstandsregister 6 Euro
    • Bei gleichzeitiger Ausfertigung einer Urkunde für die gleiche Person fällt für jede weitere Urkunde nur der halbe Betrag an.
      Beispiel: 2 Geburtsurkunden kosten 15 €,
                      3 Geburtsurkunden 20 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de