Sterbeurkunde

    Sterbeurkunde

    Sie erfahren Näheres zur Sterbeurkunde.

    Beschreibung

    Hinweise für Warstein

    Was ist zu tun im Trauerfall? Wenn ein Mensch stirbt, stehen die Angehörigen vor einer schwierigen emotionalen Situation und vor der Anforderung, zahlreiche Entscheidungen, auch im Sinne des Verstorbenen, zu treffen. Wir möchten Ihnen hier einige Ratschläge geben, wie Sie in dem Fall vorgehen sollten.

    Sterbefall in der Wohnung: 
    Besonders seit den letzen Jahren, in denen viele Menschen zu Hause gepflegt werden, müssen sich die Angehörigen der Situation des Todes eines Menschen in ihrer unmittelbaren Umgebung stellen. Für viele Menschen ist diese Situation neu und überraschend. Damit für den Verstorbenen und die Angehörigen alles in Ruhe geregelt wird, zeigen wir Ihnen hier auf, wie Sie vorzugehen haben.
    Bitte benachrichtigen Sie sofort einen Arzt. Wenn möglich, den Hausarzt, der den Verstorbenen zuvor gekannt hat. Wenn dieser nicht erreichbar ist, das kann z.B. an Wochenenden oder nachts sein, rufen Sie den Notarzt. Dieser ist unter der Nummer der Feuerwehr 112 zu benachrichtigen. Der Hausarzt oder der Notarzt wird nach einer Untersuchung gegebenenfalls den Tod feststellen. Der Arzt ist dann verpflichtet, dies auch schriftlich zu dokumentieren. Es wird eine Todesbescheinigung ausgestellt. Dazu braucht der Arzt eventuell den Personalausweis des Verstorbenen, wenn er den Verstorbenen nicht gekannt hat.

    Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim:
    Ist Ihr Angehöriger im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim verstorben, so wird dort von einem Arzt die Todesbescheinigung ausgestellt. In Alten- oder Pflegeheimen wird der Arzt gerufen, der den Verstorbenen kennt.

    Andere Umstände:
    Ist der Verstorbene eines nicht natürlichen Todes gestorben ist oder die Todesursache nicht geklärt, so wird grundsätzlich die Polizei informiert. Wenn die Polizei nicht, wie z.B. bei einem Unfall schon vor Ort ist, wird sie meistens vom Notarzt gerufen. Die Polizei ermittelt und wird gegebenenfalls Notwendiges veranlassen.

    Was ist danach zu erledigen? 
    Suchen Sie sich in Ruhe einen Bestattungsunternehmer aus. Dieser wird in der Regel alle Formalitäten für Sie übernehmen.
    Falls Sie keinen Bestattungsunternehmer mit der Abwicklung der Formalitäten beauftragen wollen, sollten Sie an folgendes denken:

    • Wünschen Sie eine Erd- oder Urnenbestattung ?
    • Stimmen Sie den Termin für die Bestattung mit dem Friedhofsamt ab
    • Melden Sie den Tod bei Ihrer Kirchengemeinde und geben Sie den Termin für die Bestattung beim Friedhofsamt bekannt
    • Anzeige beim Standesamt
    • Informieren Sie die Krankenkasse/Rentenversicherung des Verstorbenen
    • Geben Sie den Druck und Versand von Trauerbriefen in Auftrag

    Anzeige beim Standesamt:
    Für die Beurkundung eines Todesfalls ist das jeweilige Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist. Wenn Sie kein Bestattungsunternehmen damit beauftragt haben, die Formalitäten zu erledigen, ist es Ihre Pflicht, den Tod eines Menschen spätestens am folgenden Werktag anzuzeigen.
    Zur Anzeige beim Standesamt bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: 1. Beim Sterbefall im Krankenhaus oder Seniorenheim eine Sterbefallanzeige 2. Ein Sterbefall in der Wohnung wird mündlich angezeigt 3. Das Familienstammbuch.
    Sollte dieses nicht vorhanden oder unvollständig sein, so sind folgende Einzeldokumente notwendig:

    • Eheurkunde/ Familienbuch (bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftsvermerk)
    • Geburtsurkunde
    • Sterbeurkunde (falls der Ehegatte bereits verstorben ist)

    4. Der Personalausweis des Verstorbenen

    5. Die Todesbescheinigung (diese wird vom Arzt bzw. dem Krankenhaus ausgestellt).

    Sie können in Warstein über das Serviceportal Urkunden online bestellen und direkt bezahlen. Hierfür ist die Anmeldung über das Servicekonto NRW erforderlich. Alternativ finden Sie unter Formulare ein pdf zum Ausdrucken.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0f4535a43e8b73e542e17adaff5bd2d4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Dieplohstr. 1

    59581 Warstein

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Anzeige des Todesfalls sind folgende, die verstorbene Person betreffenden, Unterlagen vorzulegen:

    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
    • ggf. ein Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
    • Geburtsurkunde (wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt nicht aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
    • Personalausweis
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung).

    Bitte erfragen Sie bei dem zuständigen Standesamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    bei persönlichem Erscheinen:

    • gültiger Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung stattdessen beglaubigte Kopie beifügen),

    bei Vertretung, z.B. durch ein Bestattungsunternehmen:

    • schriftliche Vollmacht der Person, die die Ausstellung der Sterbeurkunde begehrt
    • gültiger Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person.
    • Gegebenenfalls ist ein Nachweis des berechtigten oder des rechtlichen Interesses zu führen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Eine Sterbeurkunde kann an folgende Personen ausgestellt werden:

    • Ehegatte und Ehegattin der verstorbenen Person
    • Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
    • andere Personen, also auch nähere Verwandte der verstorbenen Person wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels
    • Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das den in NordrheinWestfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Vertretung:

    • Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen.
    • Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet

    Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname,
    • Geburtsdatum und ort
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.

    Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail nicht möglich

    Fristen

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt des Sterbeortes durch die zur Sterbefallanzeige verpflichteten Personen oder Einrichtungen spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Beantragung der Ausstellung einer Sterbeurkunde ist an keine Frist gebunden. Eine Sterbeurkunde kann aber erst ausgestellt werden, nachdem der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Kosten

    - Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde (Erst-Exemplar): EUR 10 - Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer weiteren Sterbeurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de