SterbeurkundeOnline erledigen

    Sterbeurkunde

    Sie erfahren Näheres zur Sterbeurkunde.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Die Beurkundung eines Sterbefalles erfolgt immer bei dem Standesamt, wo der Tod eingetreten ist. In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Formalitäten.

    Folgende Dokumente sind vorzulegen:

    Ist die verstorbene Person ledig: 

    • Geburtsurkunde;
    • Personalausweis, wenn nicht vorhanden, eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde;
    • Totenschein des Arztes.

     Ist die verstorbene Person verheiratet: 

    • Heiratsurkunde/Eheurkunde;
    • Personalausweis, wenn nicht vorhanden, eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde;
    • Totenschein des Arztes.

     Ist die verstorbene Person geschieden: 

    • Heiratsurkunde/Eheurkunde mit Auflösung der Ehe oder ein rechtskräftiges Scheidungsurteil;
    • Personalausweis, wenn nicht vorhanden, eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde;
    • Totenschein des Arztes.

     Ist die verstorbene Person verwitwet: 

    • Heiratsurkunde/Eheurkunde mit Auflösung der Ehe oder Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners;
    • Personalausweis, wenn nicht vorhanden, eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde;
    • Totenschein des Arztes.

    Hinweise:

    Sie können uns natürlich weiterhin die Unterlagen, wie bisher gewohnt, vorab per Mail an standesamt(at)soest.de schicken oder vollständig im verschlossenen Umschlag in den Briefkasten des Rathauses I, Am Vreithof 8 in 59494 Soest werfen. Bitte beachten Sie für Ihre Planung, dass dieser Weg über den Briefkasten mehr Zeit in Anspruch nimmt.

    Bestatter, die die Todesbescheinigung benötigen, wenden sich bitte vor der Einreichung der Unterlagen an das Gesundheitsamt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_90fce1d03a3ffdd85948cbc794107cfc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.07.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Bürgerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    AG Bürgerangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1

    59494 Soest

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Anzeige des Todesfalls sind folgende, die verstorbene Person betreffenden, Unterlagen vorzulegen:

    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
    • ggf. ein Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft
    • Geburtsurkunde (wenn sich die Registrierungsdaten der Geburt nicht aus einer Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde ergeben)
    • Personalausweis
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod (Todesbescheinigung).

    Bitte erfragen Sie bei dem zuständigen Standesamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. Für die Ausstellung einer Sterbeurkunde sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    bei persönlichem Erscheinen:

    • gültiger Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung stattdessen beglaubigte Kopie beifügen),

    bei Vertretung, z.B. durch ein Bestattungsunternehmen:

    • schriftliche Vollmacht der Person, die die Ausstellung der Sterbeurkunde begehrt
    • gültiger Personalausweis oder Pass der bevollmächtigten Person.
    • Gegebenenfalls ist ein Nachweis des berechtigten oder des rechtlichen Interesses zu führen.

    Voraussetzungen

    Eine Sterbeurkunde kann an folgende Personen ausgestellt werden:

    • Ehegatte und Ehegattin der verstorbenen Person
    • Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
    • andere Personen, also auch nähere Verwandte der verstorbenen Person wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels
    • Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das den in NordrheinWestfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Vertretung:

    • Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen.
    • Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet

    Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname,
    • Geburtsdatum und ort
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.

    Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail nicht möglich

    Fristen

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt des Sterbeortes durch die zur Sterbefallanzeige verpflichteten Personen oder Einrichtungen spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Beantragung der Ausstellung einer Sterbeurkunde ist an keine Frist gebunden. Eine Sterbeurkunde kann aber erst ausgestellt werden, nachdem der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Kosten

    - Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde (Erst-Exemplar): EUR 10 - Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer weiteren Sterbeurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Soest

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de