Sterbeurkunde

    Sterbeurkunde

    Sie erfahren Näheres zur Sterbeurkunde.

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Ihre Sterbeurkunde erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet hat. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_43944dd61b8bf1a41691b7a574ed10b8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 4.1 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-223

    E-Mail: standesamt@hille.de

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sachbereich 4.1 Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-223

    Version

    Technisch geändert am 15.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hille

    • Personalausweis
    • Datum des Todes
    • Ort der Todes
    • Grund der Beantragung

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hille

    Personenstandsurkunden sind gemäß § 62 Abs. 1 PstG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hille

    Beantragung über das Serviceportal, dann Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch mit dem Antragsteller

    Fristen

    Hinweise für Hille

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hille

    ca. 3 Tage

    Kosten

    - Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde (Erst-Exemplar): EUR 10 - Verwaltungsgebühr für die Ausstellung einer weiteren Sterbeurkunde, wenn diese gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wird: EUR 5 Gemeinden in NRW können eigene Gebührenordnungen (Satzungen) mit abweichenden Gebührensätzen erlassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de