Sterbeurkunde
Beschreibung
Hinweise für Hille
Ihre Sterbeurkunde erhalten Sie ausschließlich bei dem Standesamt, welches den Sterbefall beurkundet hat.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachbereich 4.1 Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0571 4044-223
E-Mail: standesamt@hille.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hille
- Personalausweis
- Datum des Todes
- Ort der Todes
- Grund der Beantragung
Voraussetzungen
Hinweise für Hille
Personenstandsurkunden sind gemäß § 62 Abs. 1 PstG auf Antrag den Personen zu erteilen, auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen; beim Geburtenregister oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Hille
Beantragung über das Serviceportal, dann Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch mit dem Antragsteller
Fristen
Hinweise für Hille
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hille
ca. 3 Tage
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Hille