Sterbeurkunde
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Aus den in Lemgo geführten Personenstandsregistern können beglaubigte Abschriften erstellt werden.
Für die Anmeldung zur Eheschließung reicht eine Geburtsurkunde nicht aus. Bitte beantragen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Voraussetzungen:
- Personenstandsfall muss sich in Lemgo ereignet haben
- Geburt innerhalb der letzten 110 Jahre
- Eheschließung innerhalb der letzten 80 Jahre
- Sterbefall innerhalb der letzten 30 Jahre
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lemgo
- Art der benötigten Urkunde (vollständiger Name, Daten, Ortsangaben)
- Anzahl der Urkunden
- Verwendungszweck
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Kontaktdaten des Antragstellers
- Verwandtschaftsverhältnis
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie der Vollmachtgeberin bzw. des Vollmachtgebers
- gegebenenfalls Nachweis über die verwandtschaftliche Beziehung zu der Urkundeninhaberin bzw. des Urkundeninhabers (z. B. als Geschwister die eigene Geburtsurkunde zum Nachweis derselben Eltern), (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)
- gegebenenfalls Nachweis über das rechtliche bzw. berechtigte Interesse (bei schriftlicher Beantragung bitte entsprechend beifügen)
Hinweis zur Beantragung mit Vollmacht:
Soll die Bevollmächtigte bzw. der Bevollmächtigte die Urkunde sofort mitnehmen, muss dies ausdrücklich in der Vollmacht stehen. Fehlt der Hinweis, kann die Urkunde an die Bevollmächtigte bzw. den Bevollmächtigte nicht ausgehändigt werden. Stattdessen wird die Urkunde an die Betroffene bzw. den Betroffenen per Post geschickt.
Voraussetzungen
Eine Sterbeurkunde kann an folgende Personen ausgestellt werden:
- Ehegatte und Ehegattin der verstorbenen Person
- Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
- andere Personen, also auch nähere Verwandte der verstorbenen Person wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels
- Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das den in NordrheinWestfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Vertretung:
- Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen.
- Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
- Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail nicht möglich
Fristen
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Lemgo
Urkundenformate
- DIN A4
- DIN A5
- DIN A5 mit Lochung zum Einheften in das Familien-Stammbuch
Urkundenbestellung über
- Onlinedienstleistung des Serviceportals
- schriftlich (E-Mail oder Post)
- persönlich durch Vorsprache nach Terminvereinbarung
- telefonisch
- per Fax
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Lemgo