Sterbeurkunde
Beschreibung
Hinweise für Lage
Eine Sterbeurkunde können Sie erst erhalten, wenn der Sterbefall vom Standesamt beurkundet wurde.
Zuständig ist das Standesamt am Sterbeort der Person.
(Beispiel: Die Person ist in Lage verstorben, dann ist das Standesamt Lage dafür zuständig - Ist die Person im Krankenhaus Detmold verstorben, ist das Standesamt Detmold für die Ausstellung der Sterbeurkunde zuständig.)
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er verstorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Wenn die Person in einem Krankenhaus, einem Alten- oder Pflegeheim oder in einer sonstigen Einrichtung verstorben ist, hat die Einrichtung den Todesfall schriftlich anzuzeigen. Ansonsten richtet sich die dann mündliche Anzeigepflicht nach folgender Reihenfolge: jede Person, die mit der verstorbenen Person in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall weiß.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Angaben: Vorname, Familienname, Ort und Tag der Geburt, rechtliche Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft (sofern von dem oder der Anzeigenden gewünscht), letzter Wohnsitz, Familienstand, Vorname und Familienname des Ehegatten oder der Ehegattin beziehungsweise des Lebenspartners oder der Lebenspartnerin, Sterbeort und Todeszeitpunkt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Lage
Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine beglaubigte Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren)
- bei Beantragung bzw. Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass (original oder beglaubigte Kopie) und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin für andere Personen
- einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Hinweise für Lage
Sterbeurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.
Antragsberechtigte sind (Mindestalter 16 Jahre): der Ehegatte oder die Ehegattin beziehungsweise der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin, die Eltern, die direkten Vorfahren und Nachkommen der betroffenen Person (in direkter Linie), Geschwister mit berechtigtem Interesse.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Lage
Verfahrensablauf
Hinweise für Lage
Persönliche Beantragung:
Suchen Sie das Standesamt auf, das den in Nordrhein-Westfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat.
Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor. Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Vertretung:
Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen.
Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail ist nicht möglich!
Fristen
Hinweise für Lage
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt des Sterbeortes durch die zur Sterbefallanzeige verpflichteten Personen oder Einrichtungen spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Beantragung der Ausstellung einer Sterbeurkunde ist an keine Frist gebunden. Eine Sterbeurkunde kann erst ausgestellt werden, nachdem der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Lage