SterbeurkundeOnline erledigen

    Sterbeurkunde

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    Beschreibung

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Aus dem Geburtenregister

    • Geburtsurkunde (bitte angeben: DIN A 4 oder Stammbuchformat)
    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (dieses Dokument benötigen Sie für die Anmeldung einer Eheschließung)
    • Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtseintrag (internationale Geburtsurkunde)

    Aus dem Eheregister

    • Eheurkunde (bitte angeben: DIN A 4 oder Stammbuchformat)
    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
    • Mehrsprachiger Auszug aus dem Heiratseintrag (internationale Eheurkunde)

    Aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    • Lebenspartnerschaftsurkunde (bitte angeben: DIN A 4 oder Stammbuchformat)
    • Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

    Aus dem Sterberegister

    • Sterbeurkunde (bitte angeben: DIN A 4 oder Stammbuchformat)
    • Beglaubigter Ausdruck des Sterberegisters
    • Mehrsprachiger Auszug aus dem Sterberegister (internationale Sterbeurkunde)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 3 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

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    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

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    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

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    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

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    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

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    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung (FB 3)

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    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

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    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

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    Technisch geändert am 18.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    FB 3 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

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    Deutsch

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    Standesamt

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    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

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    Technisch geändert am 18.12.2023

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    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

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    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

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    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

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    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachbereich Bürgerservice und Ordnung

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    Hausanschrift

    Rathausstraße 2

    33758 Schloß Holte-Stukenbrock

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05207 8905-0

    Fax: 05207 8905-541

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    • Personalausweis oder Reisepass
    • ggf. Vollmacht und Ausweiskopie der unmittelbar antragsberechtigen Person
    • ggf. Nachweis des verwandtschaftlichen Beziehung zu dem Urkundeninhaber
    • ggf. Nachweis über das rechtliche oder berechtigte Interesse, siehe auch weiterführende Informationen

    Voraussetzungen

    Eine Sterbeurkunde kann an folgende Personen ausgestellt werden:

    • Ehegatte und Ehegattin der verstorbenen Person
    • Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
    • andere Personen, also auch nähere Verwandte der verstorbenen Person wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels
    • Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das den in NordrheinWestfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Vertretung:

    • Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen.
    • Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet

    Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname,
    • Geburtsdatum und ort
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.

    Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail nicht möglich

    Fristen

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt des Sterbeortes durch die zur Sterbefallanzeige verpflichteten Personen oder Einrichtungen spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Beantragung der Ausstellung einer Sterbeurkunde ist an keine Frist gebunden. Eine Sterbeurkunde kann aber erst ausgestellt werden, nachdem der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Kosten

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Die Gebühr beträgt 10 Euro je Personenstandsurkunde. Weitere Ausfertigungen derselben Urkunde, die gleichzeitig bestellt werden, werden mit jeweils 5 Euro in Rechnung gestellt.

    Gebührenfreiheit besteht gem. gesetzlicher Regelungen, z. B. für die Beantragung von Kindergeld oder für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Sollte sich die Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft oder der Sterbefall in Schloß Holte-Stukenbrock bzw. in einem der ehemaligen Standesamtsbezirke Schloß Holte, Stukenbrock oder Liemke ereignet haben, ist das Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock zuständig für die Urkundenausstellung.

    Handelt es sich um einen im Ausland eingetretenen Personenstandsfall, der durch das Standesamt Schloß Holte-Stukenbrock nachbeurkundet worden ist, erhalten Sie die Urkunde ebenfalls in unserem Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de