Sterbeurkunde
Beschreibung
Hinweise für Ascheberg
Gelegentlich müssen im Leben Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Das Standesamt stellt aus den geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.
Sie können folgende Urkunden erhalten:
- Geburtsurkunden
- internationale Geburtsurkunden
- beglaubigte Abschriften aus den Geburtenregistern
- Eheurkunden
- internationale Eheurkunden
- beglaubigte Abschriften aus den Eheregistern
- beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag geführten Familienbuch
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- beglaubigte Abschriften aus den Lebenspartnerschaftsregistern
- Sterbeurkunden
- internationale Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften aus den Sterberegistern
Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, das den Personenstandsfall (Ort des Ereignisses) beurkundet hat; die Eheurkunde z. B. bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat.
Die Urkunden können Sie persönlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.
Urkunden und Auskünfte können nur die Personen erhalten, auf die sich der Eintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge (Ehefrau/Ehemann, Großeltern, Kinder, Enkelkinder). Andere Personen wie z. B. Geschwister, Onkel, Tanten, Nichten, Neffen und sonstige Verwandte erhalten nur dann Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird. Antragsbefugt sind Personen, die über 16 Jahre alt sind.
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Ansprechpartner
Personenstandswesen/Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02593 609-3012
Fax: 02593 609-1099
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Ascheberg
Wenn die Unterlagen persönlich im Standesamt bestellt werden, ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erforderlich.
Voraussetzungen
Eine Sterbeurkunde kann an folgende Personen ausgestellt werden:
- Ehegatte und Ehegattin der verstorbenen Person
- Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) der verstorbenen Person
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
- Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
- andere Personen, also auch nähere Verwandte der verstorbenen Person wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels
- Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Persönliche Beantragung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das den in NordrheinWestfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Vertretung:
- Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen.
- Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
- Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname,
- Geburtsdatum und ort
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.
Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail nicht möglich
Fristen
Kosten
Hinweise für Ascheberg
- Geburtsurkunde: 10,00 €
- Sterbeurkunde: 10,00 €
- Eheurkunde: 10,00 €
- Lebenspartnerschaftsurkunde: 10,00 €
Alle weiteren Ausfertigungen der genannten Urkunden kosten jeweils die Hälfte.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Ascheberg