Sterbeurkunde

    Sterbeurkunde

    Sie erfahren Näheres zur Sterbeurkunde.

    Beschreibung

    Hinweise für Jüchen

    Bestellung von aktuellen Urkunden aus dem Familien-, Geburten-, Heirats- und Sterbebuch.

    Urkunden und Registerauszüge können bei den zuständigen Sachbearbeitenden oder über die Onlinedienstleistung beantragt werden. 

    Bitte fügen Sie Ihrem schriftlichen oder dem Online-Antrag die erforderlichen Unterlagen bei und machen Sie die nachfolgenden Angaben:

    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum
    • Geburtsort
    • falls bekannt, eine Registernummer der benötigten Urkunde
    • vollständige Anschrift
    • Telefonnummer
    • Grund der Beantragung
    • ggf. Kopie oder Ablichtung eines Nachweises einer öffentlichen Stelle (z.B. Amtsgericht oder Rentenversicherung)
    • und fügen bitte eine Kopie oder Ablichtung Ihres Ausweisdokumentes bei

    Weitere Informationen zu den einzelnen Urkundentypen finden Sie unter "verwandte Dienstleistungen".

     

    Zur weiteren Besprechung und Prüfung können Sie auch gerne einen Termin im Standesamt vereinbaren. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_468c042f18013068d6530a808fa6f4f0

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 5

    41363 Jüchen

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Jüchen

    • formloser Antrag
    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei Bedarf: Nachweise über das rechtliche oder berechtigte Interesse, z.B. Verträge, Schuldtitel, Vollmacht von Angehörigen usw.

    Voraussetzungen

    Eine Sterbeurkunde kann an folgende Personen ausgestellt werden:

    • Ehegatte und Ehegattin der verstorbenen Person
    • Lebenspartner und Lebenspartnerin (im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person, wie zum Beispiel Eltern, Kinder, Enkelkinder
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen (Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn nach Erwägung der Sachlage das Interesse, das auch wirtschaftlicher, wissenschaftlicher, familiärer oder sonstiger Art sein kann, als gerechtfertigt angesehen wird.); zur Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn das vorgebrachte Benutzungsinteresse wahrscheinlich und überzeugend erscheint
    • andere Personen, also auch nähere Verwandte der verstorbenen Person wie Tanten und Onkel, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Ein rechtliches Interesse ist dann gegeben, wenn die Kenntnis der Geburtsdaten zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.), zum Beispiel durch Vorlage eines Schreibens des Nachlassgerichts, eines gerichtlichen Urteils oder eines vollstreckbaren Titels
    • Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung:

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das den in NordrheinWestfalen erfolgten Sterbefall beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Vertretung:

    • Eine Person Ihres Vertrauens oder ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen kann für Sie die Sterbeurkunde bestellen und abholen.
    • Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer von Ihnen erteilten schriftlichen Vollmacht den eigenen gültigen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax:

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Sterbeurkunde auszufertigen.
    • Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet

    Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname,
    • Geburtsdatum und ort
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Passes bei.

    Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Versendung der Sterbeurkunde per E-Mail nicht möglich

    Fristen

    Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt des Sterbeortes durch die zur Sterbefallanzeige verpflichteten Personen oder Einrichtungen spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden. Die Beantragung der Ausstellung einer Sterbeurkunde ist an keine Frist gebunden. Eine Sterbeurkunde kann aber erst ausgestellt werden, nachdem der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

    Kosten

    Hinweise für Jüchen

    • Urkunden aus dem Ehe-,Geburten- und Sterberegister:   10,00 Euro
    • Werden von derselben Urkunde oder Abschrift mehrere Exemplare bestellt, kostet die zweite oder jede weitere Urkunde die Hälfte der Gebühr:   5,00 Euro
    • Kann für das Ausstellen einer Urkunde keine Angabe gemacht werden, wird je nach Arbeitsaufwand eine Suchgebühr in Höhe von 17,00 bis 66,00 Euro erhoben

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen am 15.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Jüchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de