Gewerbesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Gewerbesteuer bezahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Die zu entrichtende Gewerbesteuer berechnet sich nach dem vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag durch Anwendung des jährlich vom Rat der Stadt Paderborn für das gesamte Stadtgebiet einheitlich festgelegten Hebesatzes. Bei der Festsetzung der Gewerbesteuer ist die Gemeinde an die Feststellungen im Gewerbesteuermessbetragsbescheid des Finanzamtes gebunden.

    Hebesatz 1999    380 v.H.
    Hebesatz 2000    380 v.H.
    Hebesatz 2001    380 v.H.
    Hebesatz 2002    380 v.H.
    Hebesatz 2003    403 v.H.
    Hebesatz 2004    403 v.H.
    Hebesatz 2005    403 v.H.
    Hebesatz 2006    403 v.H.
    Hebesatz 2007    403 v.H.
    Hebesatz 2008    403 v.H.
    Hebesatz 2009    403 v.H.
    Hebesatz 2010    403 v.H.
    Hebesatz 2011    403 v.H.
    Hebesatz 2012    411 v.H.
    Hebesatz 2013    411 v.H.
    Hebesatz 2014    411 v.H.
    Hebesatz 2015    411 v.H.
    Hebesatz 2016    417 v.H. 
    Hebesatz 2017    417 v.H.
    Hebesatz 2018    417 v.H.
    Hebesatz 2019    418 v.H.
    Hebesatz 2020    418 v.H.
    Hebesatz 2021    418 v.H.
    Hebesatz 2022    418 v.H.
    Hebesatz 2023    418 v.H.

    Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die unter "Zuständigen Kontaktpersonen" genannten Ansprechpartner.

    Alternativ können Sie ebenfalls unser Kontaktformular "Amt für Finanzen, Abteilung Steuern" nutzen (siehe unter "Onlinedienstleistung").

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7493a72d7e58145d395724da96e24b49

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Finanzen - Abteilung Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 3

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für Finanzen - Abteilung Steuern

    Adresse

    Hausanschrift

    Bielefelder Straße 3

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
    • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
    • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.

    Fristen

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de