Gewerbesteuer bezahlen
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
Beschreibung
Hinweise für Paderborn
Die zu entrichtende Gewerbesteuer berechnet sich nach dem vom Finanzamt festgesetzten Gewerbesteuermessbetrag durch Anwendung des jährlich vom Rat der Stadt Paderborn für das gesamte Stadtgebiet einheitlich festgelegten Hebesatzes. Bei der Festsetzung der Gewerbesteuer ist die Gemeinde an die Feststellungen im Gewerbesteuermessbetragsbescheid des Finanzamtes gebunden.
Hebesatz 1999 380 v.H.
Hebesatz 2000 380 v.H.
Hebesatz 2001 380 v.H.
Hebesatz 2002 380 v.H.
Hebesatz 2003 403 v.H.
Hebesatz 2004 403 v.H.
Hebesatz 2005 403 v.H.
Hebesatz 2006 403 v.H.
Hebesatz 2007 403 v.H.
Hebesatz 2008 403 v.H.
Hebesatz 2009 403 v.H.
Hebesatz 2010 403 v.H.
Hebesatz 2011 403 v.H.
Hebesatz 2012 411 v.H.
Hebesatz 2013 411 v.H.
Hebesatz 2014 411 v.H.
Hebesatz 2015 411 v.H.
Hebesatz 2016 417 v.H.
Hebesatz 2017 417 v.H.
Hebesatz 2018 417 v.H.
Hebesatz 2019 418 v.H.
Hebesatz 2020 418 v.H.
Hebesatz 2021 418 v.H.
Hebesatz 2022 418 v.H.
Hebesatz 2023 418 v.H.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die unter "Zuständigen Kontaktpersonen" genannten Ansprechpartner.
Alternativ können Sie ebenfalls unser Kontaktformular "Amt für Finanzen, Abteilung Steuern" nutzen (siehe unter "Onlinedienstleistung").
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
- Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:
- Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
- Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
- Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
- Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
- Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
- Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
- Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Paderborn