Gewerbesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Gewerbesteuer bezahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Hille

    Obwohl die Gewerbesteuer von der Gemeinde Hille erhoben wird, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung zusammen mit den übrigen Steuererklärungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt abgeben. Das Finanzamt überprüft die Angaben in der Gewerbesteuererklärung und setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest. Vom Finanzamt erhalten Sie daraufhin einen Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag. Den Gewerbesteuermessbetrag übermittelt das Finanzamt zudem an die Gemeinde Hille, die diesen wiederum mit dem gültigen Hebesatz der Gemeinde Hille multipliziert. Über die zu entrichtende Gewerbesteuer erhalten Sie dann von der Gemeinde Hille einen Bescheid über Gewerbesteuer.

    Gewerbesteuervorauszahlungen sind viermal jährlich, d.h. zum 15.02., zum 15.05., zum 15.08. sowie zum 15.11. fällig.

    Einwände hinsichtlich der Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer sind beim zuständigen Finanzamt gegen den Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag zu erheben und nicht gegen den Bescheid über Gewerbesteuer der Gemeinde Hille.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_0c42b7e476019d6e08169a34b98c7d77

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbereich 2.1 Finanzsteuerung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    32479 Hille

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 4044-0

    Version

    Technisch geändert am 29.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
    • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
    • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.

    Fristen

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hille

    Der Gewerbesteuerhebesatz der Gemeinde Hille liegt bei 434 Prozent.

    Um eine Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen zu erreichen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt und beantragen dort die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen. Das Finanzamt teilt daraufhin der Gemeinde Hille den neuen Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen mit. Auf dieser Grundlage passt die Gemeinde Hille die Gewerbesteuervorauszahlungen entsprechend an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Hille

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de