Gewerbesteuer bezahlen
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
Beschreibung
Hinweise für Lemgo
Gewerbesteuerpflichtig sind alle stehenden Gewerbebetriebe im Inland, die eine Betriebsstätte unterhalten. (§ 2 Abs. 1 GewStG)
Die Gewerbesteuer fällt einer Stadt oder Gemeinde zu, in der die Betriebsstätte des Gewerbes unterhalten wird. Bei mehreren Betriebsstätten eines Gewerbes, wird die Gewerbesteuer in den betreffenden Gemeinden je nach Teil des Steuermessbetrages erhoben. (§ 4 Abs. 1 GewStG)
Die Mitteilung des Steuermessbetrages oder den Anteil am Steuermessbetrag (Zerlegungsanteil) an die Kommune, erfolgt über einen Grundlagenbescheid des Finanzamtes.
Unter Anwendung des Hebesatzes der Alten Hansestadt Lemgo in Höhe von
450 v.H. und des Steuermessbetrages wird die Gewerbesteuer festgesetzt.
Über die Höhe des Hebesatzes entscheidet der Rat der Alten Hansestadt Lemgo.
Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich fällig. Jeweils zum
- 15.02.
- 15.05.
- 15.08.
- 15.11.
Die Gewerbesteuer kann per Überweisung oder Lastschriftverfahren an die Alte Hansestadt Lemgo entrichtet werden.
Für die Gewerbesteuer ist zuständig:
Frau Döring, Buchstaben A-D
Frau Reese, Buchstaben E-Z
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
- Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:
- Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
- Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
- Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
- Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
- Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
- Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
- Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Weitere Informationen
Hinweise für Lemgo
Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner gern zur Verfügung. Ein Anruf genügt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Lemgo