Gewerbesteuer FestsetzungOnline erledigen

    Gewerbesteuer bezahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lemgo

    Gewerbesteuerpflichtig sind alle stehenden Gewerbebetriebe im Inland, die eine Betriebsstätte unterhalten. (§ 2 Abs. 1 GewStG)

    Die Gewerbesteuer fällt einer Stadt oder Gemeinde zu, in der die Betriebsstätte des Gewerbes unterhalten wird. Bei mehreren Betriebsstätten eines Gewerbes, wird die Gewerbesteuer in den betreffenden Gemeinden je nach Teil des Steuermessbetrages erhoben. (§ 4 Abs. 1 GewStG)

    Die Mitteilung des Steuermessbetrages oder den Anteil am Steuermessbetrag (Zerlegungsanteil) an die Kommune, erfolgt über einen Grundlagenbescheid des Finanzamtes.

    Unter Anwendung des Hebesatzes der Alten Hansestadt Lemgo in Höhe von 

    450 v.H. und des Steuermessbetrages wird die Gewerbesteuer festgesetzt.

    Über die Höhe des Hebesatzes entscheidet der  Rat der Alten Hansestadt Lemgo.

    Gewerbesteuervorauszahlungen sind vierteljährlich fällig. Jeweils zum 

    • 15.02. 
    • 15.05.
    • 15.08.
    • 15.11.

    Die Gewerbesteuer kann per Überweisung oder Lastschriftverfahren an die Alte Hansestadt Lemgo entrichtet werden.

     

    Für die Gewerbesteuer ist zuständig:

    Frau Döring, Buchstaben A-D

    Frau Reese,  Buchstaben E-Z

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ad14b53ef02997d096b39d5a09ac812e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 4

    32657 Lemgo

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
    • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
    • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.

    Fristen

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lemgo

    Für weitere Fragen stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner gern zur Verfügung. Ein Anruf genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lemgo

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de