Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer bezahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Das zuständige Finanzamt informiert die Kommune, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag, der sich in der Regel aus Ihrer Steuererklärung ergibt. Die Kommune sendet Ihnen per Post einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder Ihnen von der Kommune zu erstattende Gewerbesteuer zu. Die Kommune errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde.

    Jede Kommune bestimmt ihren Hebesatz selbst. Die Kommune entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum. Sie erhalten per Post einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer. Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Kommune.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5714e70ecd4d503287389e76d24133d1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Steuern, Gebühren, Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Gewerbesteuererklärung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen (nicht für Freiberufler und Land- und Forstwirte) und sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:

    • Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt ab.
    • Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Kommune.

    Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Kommune.

    Fristen

    Hinweise für Lage

    Für die Abgabe der Steuererklärung gelten die festgesetzten Fristen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de