Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer bezahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Wer zahlt Gewerbesteuer?

    Gewerbesteuerpflichtig ist, wer ein Gewerbe betreibt: beispielsweise als Unternehmerin oder Unternehmer insbesondere im Handel, Handwerk, in Dienstleistungen und Industrie. Freiberufler und Landwirte gelten in der Regel nicht als Gewerbetreibende.

    Kleine Unternehmer*innen (Einzelunternehmer*innen oder Personengesellschaften) profitieren bei der Gewerbesteuer von einem Freibetrag von 24.500 Euro. Auf Gewinne bis zu dieser Höhe fällt keine Gewerbesteuer an. Überschreitet der Gewinn diesen Freibetrag, ist nur für den Teil des Gewinns Gewerbesteuer zu zahlen, der darüber liegt.

    Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

    Gewerbesteuer wird in zwei Schritten berechnet. Zuerst stellt das zuständige Finanzamt im Rahmen Ihrer Steuererklärung den Gewerbesteuermessbetrag fest. An diesen ist die Kommune gebunden. Der Steuermessbetrag wird dann mit dem von der Kommune festgelegten Hebesatz multipliziert und somit die Gewerbesteuer errechnet.

    Anpassung der Vorauszahlungen

    Zahlen Sie Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer und stellen fest, dass sich der Gewinn voraussichtlich erhöht, sollten Sie in Ihrem eigenen Interesse einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen (Heraufsetzungsantrag). Es ist ebenso möglich, die Vorauszahlungen auf Antrag herabsetzen zu lassen, wenn der Gewinn nachweislich und voraussichtlich geringer sein wird.

    Diese Anträge sind ausschließlich an das zuständige Finanzamt zu richten (es ist sinnvoll, die Stadt Rheda-Wiedenbrück parallel zu diesem Antrag zu informieren; dieses ist auch per E-Mail möglich: Ute.Schmidt@rh-wd.de).

    Das Finanzamt kann daraufhin den einheitlichen Steuermessbetrag festsetzen, der sich voraussichtlich für den laufenden oder vorangegangenen Erhebungszeitraum ergeben wird.

    An diesen Grundlagenbescheid ist die Stadt Rheda-Wiedenbrück bei der Festsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen gebunden.

    Anpassungen von Vorauszahlungen können durch die Stadt Rheda-Wiedenbrück erst nach Erlass eines geänderten Bescheides des Finanzamtes erfolgen, da sie an den Grundlagenbescheid gebunden ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6607d6d72f468e46f20c9dad302cfb20

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.2-20 Finanzmanagement und Abgabenwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 13

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) beim zuständigen Finanzamt

    Sollten Sie eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen wollen (sog. Herabsetzungsantrag) ist häufig eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) als Nachweis notwendig.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.

    Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Gewerbesteuergesetz

    Abgabenordnung

    Kommunalabgabengesetz NRW

    Haushaltssatzung der Stadt Rheda-Wiedenbrück

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Das zuständige Finanzamt übersendet der Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück (und Ihnen) den Gewerbesteuermessbescheid für Ihr Unternehmen.

    In diesem Bescheid wird der Gewerbesteuermessbetrag ausgewiesen. Dieser berechnet sich anhand Ihrer Gewerbesteuererklärung und dem darin ausgewiesenen Unternehmensgewinn.

    Die Stadtverwaltung Rheda-Wiedenbrück multipliziert dieses Gewerbesteuermessbetrag mit dem örtlichen Hebesatz und erstellt einen Gewerbesteuerbescheid.

    Dieser Gewerbesteuerbescheid wird Ihnen zugeschickt und beinhaltet die Gewerbesteuerhöhe für das jeweilige Jahr, die Fälligkeiten zur Zahlung der Gewerbesteuer (meistens quartalsweise Zahlung von 25% der Gesamtforderung) und etwaige Anpassungen der Vorauszahlungen für Folgejahre.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Fristen im Gewerbesteuerbereich beziehen sich auf die pünktliche Einreichung der Gewerbesteuererklärung beim zuständigen Finanzamt und die Zahlung der Gewerbesteuer zum Fälligkeitstermin, welcher im Gewerbesteuerbescheid ausgewiesen wird.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Nach Eingang des Gewerbesteuermessbescheides vom zuständigen Finanzamz erfolgt die Bearbeitung in zwei bis sechs Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de