Gewerbesteuer bezahlen
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
Beschreibung
Hinweise für Bergisch Gladbach
Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird.
Gewerbebetrieb ist jedes gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Als Gewerbebetrieb gilt stets und im vollen Umfang die Tätigkeit der Kapitalgesellschaften. Schuldner/in der Gewerbesteuer ist der/die Unternehmer/in bzw. die Gesellschaft.
Der Steuermessbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt. Die Kommune multipliziert den Steuermessbetrag mit dem aktuellen Hebesatz und erstellt den Gewerbesteuermessbescheid.
Der/die Steuerschuldner/in hat am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres Vorauszahlungen zu entrichten.
Gewerbesteuerhebesatz
Jahr 2001 - 2003 2004 - 2005 2006 - 2010 seit 2011 Gewerbesteuerhebesatz 440 v.H. 450 v.H. 455 v.H. 460 v.H.
Vollmacht
Soll die Bekanntgabe der Gewerbesteuer und jeglicher Schriftverkehr ausschließlich mit einer von Ihnen als Steuerpflichtige/Steuerpflichtiger bestimmten Person bzw. Gesellschaft erfolgen, benötigt die Stadt Bergisch Gladbach eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht. Die Vollmacht kann formlos erfolgen. Sie muss folgende Angaben erhalten:
- Name, Anschrift des Steuerpflichtigen
- Name, Adresse des Bevollmächtigten
- Eine eindeutige Erteilung der Vollmacht gegenüber der Stadt Bergisch Gladbach
- Das aktuelle Datum sowie die eigenhändige Unterschrift der Steuerpflichtigen
Einen entsprechenden Vordruck können Sie dem Punkt "Notwendige Unterlagen" entnehmen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bergisch Gladbach
Formulare
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Voraussetzungen
- Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
- Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:
- Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
- Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
- Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
- Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
- Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
- Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
- Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Weitere Informationen
Hinweise für Bergisch Gladbach
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022