Gewerbesteuer bezahlen
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
Beschreibung
Hinweise für Düren
Besteuert wird der Ertrag eines Gewerbebetriebes. Das zuständige Finanzamt ermittelt anhand der jährlich einzureichenden Gewerbesteuererklärung den Gewerbeertrag. Für das jeweilige Veranlagungsjahr wird hieraus ein Gewerbesteuermessbetrag festgesetzt (Freibetrag für natürliche Personen bzw. Personengesellschaften = 24.500 Euro jährlich), der mittels Gewerbesteuermessbescheid (Grundlagenbescheid) in der Regel durch das zuständige Finanzamt bekanntgegeben wird. Unterhält ein Gewerbebetrieb Betriebsstätten in verschiedene Gemeinden, wird der Gewerbesteuermessbetrag auf die beteiligten Gemeinden zerlegt.
Durch Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem jeweils geltenden Hebesatz der Stadt Düren errechnet sich die Gewerbesteuer für das Veranlagungsjahr. Die Festsetzung der Steuer erfolgt durch Bescheid. Steuervorauszahlungen sind grundsätzlich in vier Quartalsbeträgen zu entrichten und zwar zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Die Abrechnung über die Vorauszahlungen hat abweichende Fälligkeiten.
Zu Ihrer Erleichterung können Sie der Stadtkasse Düren eine Einzugsermächtigung erteilen.
Der Grundlagenbescheid ist für die Stadt bindend. Etwaige Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid sind beim zuständigen Finanzamt zu erheben. Auch ein eventueller Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist dort zu stellen.
Gewerbesteuerhebesatz
seit 2007: 450 v. H.
Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen
In der Regel erfolgt die Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen des laufenden Jahres sowie des ersten Vorjahres an das Ergebnis der letzten Gewerbesteuerveranlagung. Aufgrund veränderter wirtschaftlicher Verhältnisse des Betriebes besteht oftmals der Bedarf einer geänderten Vorauszahlung. Grundsätzlich ist der Erlass eines Gewerbesteuermessbescheides für Vorauszahlungszwecke beim Finanzamt zu beantragen.
Zur Vermeidung von Zeitverlusten (Bearbeitung beim Finanzamt/Übermittlung an die Stadt Düren) bietet die Stadt Düren die Möglichkeit an, einen gleichlautenden Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuervorauszahlungen entgegenzunehmen und vorweg zu bescheiden.
Gerne können Sie hierfür das Formular "Anpassung Gewerbesteuervorauszahlungen" (siehe Downloads) verwenden.
Anforderung einer Bescheinigung in Steuersachen
Zur Anmeldung eines Gewerbes oder zur Verlängerung einer Betriebserlaubnis benötigen Sie eventuell eine Bescheinigung in Steuersachen. Hiermit bescheinigt die Stadt Düren, dass keine offenen Steuerforderungen bestehen.
Änderung Ihrer persönlichen Daten
Anschriften- und Namensänderungen können mit Hilfe des Formulars "Änderung persönlicher Daten" (siehe Downloads) der Steuerabteilung mitgeteilt werden.
Terminvergabe
Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222.
Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
- Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:
- Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
- Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
- Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
- Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
- Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
- Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
- Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
- Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
- Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
- Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022
Stichwörter
Hinweise für Düren