Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Die Gewerbesteuer ist eine auf den Ertrag eines Gewerbebetriebes bezogene Gemeindesteuer, die gleichzeitig wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden ist und damit ein wesentliches Fundament des kommunalen Finanzsystems darstellt. Gewerbesteuerpflichtig ist der/ die Unternehmer:in eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes. Das Finanzamt ermittelt anhand der Steuererklärung den Gewerbeertrag und setzt auf dieser Basis den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr fest.

    Der Gewerbesteuermessbetrag wird der Gemeinde als Grundlagenbescheid vom Finanzamt für den Gewerbesteuerbescheid mitgeteilt. Auf dieser Basis wird der Gewerbesteuerbescheid erstellt.

    Die in vierteljährlichen Vorauszahlungsraten fällige Gewerbesteuer wird in der Regel auf Basis der Vorjahresbeträge durch einen Gewerbesteuerbescheid festgesetzt.

    Gewerbesteuer - so wird gerechnet

    Gewerbesteuermessbetrag * Gewerbesteuerhebesatz = Gewerbesteuerzahlung

    Der Hebesatz wird vom Rat der Stadt Willich beschlossen.

    Gewerbesteuerhebesatz                                             449%
    Infos des Finanzamtes

    Das Finanzamt informiert Sie hier über die Gewerbesteuer.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1253b50860fea838041a65cfc474e97e

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gebührenhaushalte/Gewerbesteuer

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuerverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein/ keine Freiberufler:in oder Land- und Forstwirt:in.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
    • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
    • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.

    Fristen

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    • Gewerbesteuer wird von jedem Gewerbebetrieb erhoben, soweit dieser im Inland betrieben wird.
    • Besteuerungsgrundlage ist der vom Finanzamt festgesetzte Gewerbesteuermessbetrag.
    • Land- und forstwirtschaftliche Betriebe und die Ausübung eines freien Berufs beziehungsweise andere selbständige Arbeit unterliegen nicht der Gewerbesteuer.
    • Personenunternehmen sind zur Abgabe der Gewerbesteuererklärung verpflichtet, wenn der Gewerbeertrag über dem Freibetrag von 24.500 Euro liegt.
    • Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und sonstige juristische Personen, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, sind zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung verpflichtet.
    • Die Stadt Willich erlässt den Gewerbesteuerbescheid.
    • Der Bescheid informiert auch über künftige Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer.
    • Ihre Gewerbesteuererklärung reichen Sie beim zuständigen Finanzamt ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de