Gewerbesteuer Festsetzung

    Gewerbesteuer bezahlen

    Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.

    Beschreibung

    Hinweise für Essen

    Festsetzung, Verwaltung und Erhebung der Gewerbesteuer
    Die Gewerbesteuer ist eine Steuer, deren Aufkommen allein den Gemeinden in Deutschland zusteht. Sie ist mit einem bundesweiten Steueraufkommen von ca. 55,4 Milliarden Euro im Jahre 2019 die bei weitem aufkommensstärkste Gemeindesteuer.

    Die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung des so genannten Gewerbesteuermessbetrages erfolgt durch die Finanzämter als Landesfinanzbehörden. Die Erhebung der Gewerbesteuer fällt in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinden. Die Gemeinde bestimmt die Höhe des Steuersatzes (Hebesatzes) (§ 16 Gewerbesteuergesetz), der auf den Gewerbesteuermessbetrag zur Ermittlung der Gewerbesteuer angewandt wird. Der Hebesatz beträgt zur Zeit in Essen 480 von Hundert. Die Gemeinde zieht die Gewerbesteuer ein und entscheidet auch über Billigkeitsmaßnahmen, wie den Erlass oder die Stundung der Gewerbesteuer.

    Steuerschuldner ist der Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Unter Gewerbebetrieb ist ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommensteuergesetzes zu verstehen. Unbedeutend sind die Eigentumsverhältnisse.

    Ein Gewerbebetrieb ist jede selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, soweit nicht die Tätigkeit als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft, eines freien Berufs oder anderen selbständigen Arbeit im Sinne des § 18 des Einkommensteuergesetzes gilt. Unabhängig von der Tätigkeit gelten juristische Personen des privaten Rechts stets als Gewerbebetriebe.

    Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer
    Ausgangspunkt für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der Gewinn laut Steuerbilanz. Durch Korrektur um Hinzurechnungen nach § 8 Gewerbesteuergesetz und Kürzungen nach § 9 Gewerbesteuergesetz ergibt sich der Gewerbeertrag. Dieser ist bei natürlichen Personen und Personengesellschaften (nicht bei Kapitalgesellschaften) um einen Freibetrag von 24.500 Euro zu kürzen. Zur Ermittlung des Steuermessbetrages ist der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent zu multiplizieren. Auf den Steuermessbetrag wendet die jeweilige Gemeinde ihren Hebesatz (siehe Ausführungen oben) an und ermittelt so die festzusetzende Gewerbesteuer.

    Der Steuerschuldner der Gewerbesteuer hat jeweils zum 15.2., 15.05., 15.08., und 15.11. Vorauszahlungen zu entrichten.

    Jede Vorauszahlung beträgt grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gewerbesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-21463

    Fax: +49 201 8821580

    E-Mail: gewerbesteuer@essen.de

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Porscheplatz 1

    45127 Essen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 201 88-21888

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Nein
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie betreiben ein gewerbliches Unternehmen und sind kein Freiberufler oder Land- und Forstwirt.
    • Sie sind nicht von der Gewerbesteuer befreit.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Essen

    Art. 106 Absatz 6 Grundgesetz
    Gewerbesteuergesetz

    Verfahrensablauf

    Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online- Finanzamt" im Internet.
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Gewerbesteuererklärung“.
    • Wählen Sie das betreffende Kalenderjahr.
    • Wählen Sie im folgenden Schritt die Übernahme vorheriger Daten aus oder fahren Sie ohne Datenübernahme fort.
    • Geben Sie auf den folgenden Seiten Ihre Daten ein. "Mein ELSTER“ leitet Sie durch das gesamte Verfahren.
    • Zum Abschluss des Verfahrens prüft "Mein ELSTER“ Ihre Angaben und berechnet vorläufig die fällige Gewerbesteuer.
    • Versenden Sie Ihre elektronische Gewerbesteuererklärung an das zuständige Finanzamt.
    • Nach Prüfung Ihrer Erklärung erhalten Sie per Post einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
    • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von Ihrer Gemeinde sowie unter Umständen einen Bescheid über die zu zahlenden Vorauszahlun-gen zur Gewerbesteuer.

    Fristen

    Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres. Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen: Abgabe der Gewerbesteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag des Monats Februar des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Diese Leistung wird von den Finanzämtern erbracht. Finden Sie Ihr zuständiges Finanzamt unter https://ias.fin-nrw.de/.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.12.2022

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Essen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de