Hundehaltung Befreiung vom LeinenzwangOnline erledigen

    Aufgaben nach dem Landeshundegesetz

    Möchten Sie Ihren Hund von der Leinen- oder Maulkorbpflicht befreien lassen?

    Beschreibung

    Hinweise für Dortmund

    • Entgegennahme der Anzeigen von Hundehaltungen nach dem Landeshundegesetz
    • Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen nach dem Landeshundegesetz
    • Überprüfung gefährlicher/unsachgemäßer Hundehaltungen

    Verhaltenstest auch 32/2 Veterinärwesen:
    • Durchführung einer Prüfung zur Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang
    • Ermäßigung der Hundesteuer

    Telefonische Erreichbarkeit: 0231/50-26750/24409/25008

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e1aa694d17aa25d566759995fb86a7ce

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt - Allg. Sicherheits- und Ordnungsangelegenheiten - Thema Hunde

    Adresse

    Hausanschrift

    Olpe 1

    44122 Dortmund

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 231 50-28888

    Fax: +49 231 50-28888

    E-Mail: hunde@stadtdo.de

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis einer bestandenen Verhaltensprüfung

    Voraussetzungen

    • Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
    • Erhalt einer amtlichen Befreiung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dortmund

    • Landeshundegesetz
    • Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund

    Verfahrensablauf

    • Formular ausfüllen
    • Entsprechende Nachweise hochladen
    • Prüfung des Antrages
    • Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
    • Erstellung des Gebührenbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich je nach Kommunalverwaltung (ca. 5-10 Werktage)

    Kosten

    Hinweise für Dortmund

    ca. 25 € - 300 € nach der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de