Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Beschreibung
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Die Haltung von gefährlichen Hunden (z.B. American Staffordshire Terrier) und Hunden bestimmter Rasse (z.B. Rottweiler) ist erlaubnispflichtig. Erlaubnispflichtige Hunde dürfen nur angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden. Eine Befreiung von der Maulkorbpflicht und Anleinpflicht außerhalb geschlossener Ortslagen kann bei der Ordnungsbehörde beantragt werden. Der Hundehalter/in muss nachweisen, dass keine Gefahr von dem Hund ausgeht. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung zu erbringen, die bei der Veterinärbehörde des Kreises Lippe durchzuführen ist. Auch bei einer Befreiung sind die Hunde innerorts weiterhin anzuleinen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
- Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
- Erhalt einer amtlichen Befreiung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schieder-Schwalenberg
Verfahrensablauf
- Formular ausfüllen
- Entsprechende Nachweise hochladen
- Prüfung des Antrages
- Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
- Erstellung des Gebührenbescheides
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022