Hundehaltung Befreiung vom Leinenzwang

    Befreiung vom Leinen- und/oder Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

    Möchten Sie Ihren Hund von der Leinen- oder Maulkorbpflicht befreien lassen?

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Haltung von gefährlichen Hunden (z.B. American Staffordshire Terrier) und Hunden bestimmter Rasse (z.B. Rottweiler) ist erlaubnispflichtig. Erlaubnispflichtige Hunde dürfen nur angeleint und mit Maulkorb ausgeführt werden. Eine Befreiung von der Maulkorbpflicht und Anleinpflicht außerhalb geschlossener Ortslagen kann bei der Ordnungsbehörde beantragt werden. Der Hundehalter/in muss nachweisen, dass keine Gefahr von dem Hund ausgeht. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung zu erbringen, die bei der Veterinärbehörde des Kreises Lippe durchzuführen ist.  Auch bei einer Befreiung sind die Hunde innerorts weiterhin anzuleinen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_036d577fc272b198246828b9866c8b00

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 22.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Nachweis einer bestandenen Verhaltensprüfung

    Voraussetzungen

    • Erfolgreich absolvierte Verhaltensprüfung
    • Erhalt einer amtlichen Befreiung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Verfahrensablauf

    • Formular ausfüllen
    • Entsprechende Nachweise hochladen
    • Prüfung des Antrages
    • Versand/Hochladen der Ausnahmegenehmigung
    • Erstellung des Gebührenbescheides

    Bearbeitungsdauer

    Unterschiedlich je nach Kommunalverwaltung (ca. 5-10 Werktage)

    Kosten

    Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) 18a.1.5 Entscheidung über die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht Gebühr: EUR 25

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de